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Förderangebote für angehende Bauherren und Sanierer

Förderangebote, Beratungsangebote der BSH
BSH

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Die Neubau-Förderung im KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ löst die bisherige Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab. Grundlage für die Förderung ist der Standard „Effizienzhaus 40“. Wie die neue Förderung im Einzelnen aussieht, erläutert Thomas Billmann, Modernisierungsberater der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Klimafreundlicher Neubau: Zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 Euro 

Seit 1. März 2023 folgt die staatliche Neubauförderung neuen Regeln. Mit dem KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) steht erstmals der gesamte Lebenszyklus von Gebäuden im Fokus. Weist die selbst gebaute oder erworbene Immobilie den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 vor, gibt es einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Wird zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht, erhalten Bauherren sogar bis zu 150.000 Euro. Förderfähig sind die Kosten für den Bau sowie für Planung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung.

Die Kreditlaufzeit beträgt mindestens vier Jahre. Der Zinssatz orientiert sich an der aktuellen Kapitalmarktentwicklung. Einen Tilgungszuschuss gibt es nicht. Wichtig: „Bauherren oder Käufer erhalten die Förderung, vorausgesetzt die Einhaltung der Anforderungen wird durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) bestätigt“, erklärt Billmann. „Dabei müssen sie berücksichtigen, dass Planungs- und Beratungsleistungen vor der Antragsstellung erfolgen dürfen, nicht aber der Abschluss erster Liefer- und Leistungsverträge.“

Komplettsanierung mit dem „Wohngebäude-Kredit (261)“ bleibt 

Auch die Sanierung bestehender Immobilien zum Effizienzhaus wird weiterhin mit dem Programm „Wohngebäude-Kredit (261)“ gefördert. Je nach Effizienzhaus-Stufe liegt das maximale Kreditvolumen zwischen 120.000 und 150.000 Euro und der Tilgungszuschuss zwischen 5 und 25 Prozent. Sanierer erhalten den „Worst-Performing-Building“-Bonus in Höhe von 10 Prozent der Kosten als Tilgungszuschuss, wenn ihr Gebäude zu den schlechtesten 25 Prozent der deutschen Gebäude zählt. Ganz neu: „Kommen bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 40 oder 55 seriell vorgefertigte Elemente zum Einsatz, gibt es einen Bonus für das serielle Sanieren – eine Gutschrift von 15 Prozent der Kosten“, ergänzt der Experte.

Förderung von Einzelmaßnahmen für mehr Energieeffizienz 

Ergänzend zur KfW bezuschusst das BAFA einzelne Sanierungsmaßnahmen im Bestand – an der Gebäudehülle, der Heizung und anderen Anlagen. Dazu gehören zum Beispiel der Fenstertausch, Heizungen auf Basis von Erneuerbaren oder die Dämmung von Rohrleitungen. Je nach Maßnahme variiert der Fördersatz zwischen 10 und 30 Prozent der Kosten, jährlich gedeckelt auf 60.000 Euro pro Einheit. „Unter speziellen Voraussetzungen gibt es Zusatz-Boni: 10 Prozent für den Austausch einer intakten Öl- oder Gasheizung durch eine innovative Technik und 5 Prozent für den Einbau einer Wärmepumpe, die Grundwasser, Erde oder Abwasser als Wärmequelle nutzt. Die 5 Prozent gibt es seit 2023 auch, wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Die Kombination der beiden Wärmepumpen-Boni ist nicht zulässig“, so der Berater. Ist eine Maßnahme – bis auf solche an der Heiztechnik – Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), ist ein Bonus von 5 Prozent möglich. Auch neu: ein Zuschuss für mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betriebene Brennstoffzellenheizungen.

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