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Die Mitglieder

„Wir leben Genossenschaft“ – das ist nicht nur der Leitspruch des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbands (BWGV), sondern auch das Motto, das die Genossenschaften seit Gründung leben. So unterschiedlich die einzelnen Mitglieder des BWGV sind, sie eint die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft. Sie stehen für die genossenschaftlichen Prinzipien wie Demokratie, Solidarität und Regionalität ein. Das macht die Rechts- und Unternehmensform der eingetragenen Genossenschaft ebenso einzigartig wie beliebt.

 

Die Mitglieder des BWGV

 

Der BWGV hat vier Mitgliedergruppen und jeder dritte Einwohner im Südwesten ist mittlerweile selbst Mitglied in mindestens einer Genossenschaft. Baden-Württemberg ist damit das „Land der Genossenschaften“. Seit 2009 haben sich im Verbandsgebiet rund eine Viertel Million Menschen, Unternehmen, Kommunen und Vereine entschlossen, Genossenschaftsmitglied zu werden. „Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele“ – dieser genossenschaftliche Grundsatz hilft mehr denn je, aktuelle Herausforderungen anzugehen. Nicht nur für Kooperationen aus traditionell genossenschaftlichen Bereichen bietet sich die Genossenschaft als Rechtsform an, sondern gerade auch für neue Branchen und Zukunftsmärkte wie Energie, Dienstleistungen, Bildung sowie Pflege und Wohnen. Verstärkt übernehmen Genossenschaften auch Verantwortung bei der Entwicklung des Ländlichen Raums und der Sicherstellung von zukunftsfähiger Infrastruktur.

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