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Energiewende vor Ort – Was Energiegenossenschaften leisten können

Energiewende vor Ort – Was Energiegenossenschaften leisten können
BWGV-Archiv

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Energiegenossenschaften sind die wichtigsten Akteure für das Gelingen der Energiewende. Mittlerweile sind in Baden-Württemberg knapp 45.000 Personen Mitglied in einer Energiegenossenschaft. Damit wird die direkte Teilhabe an der Energiewende, weil das Mitglied Miteigentümer und -entscheider von Erneuerbare-Energien-Projekten und nicht nur Geldgeber ist, ermöglicht. Das stärkt die Akzeptanz der Energiewende und hat einen positiven Einfluss auf das persönliche Verhalten der Mitglieder. Die Mitglieder werden aktiv in die „Strom-/Energiethematik“ eingebunden, beschäftigen sich intensiv mit der Energiewende und ändern schließlich auch ihr „energetisches Verhalten“. Zusätzlich stärken Energiegenossenschaften regionale Wertschöpfungskreisläufe, da lokale Unternehmen und Banken, Handwerker und Projektierer bei der Umsetzung von regionalen Projekten aktiv mit eingebunden werden.

Bildung von starken Partnerschaften 

Strategische Kooperationen können dabei unterstützen, zusätzliche Kompetenzen in die Geschäftstätigkeit einzubinden und die vor Ort vorhandenen Potenziale für die Entwicklung neuer Geschäftsfelder zu erschließen. Die kooperierenden Partnerinnen und Partner können unter anderem von günstigeren (Energie-)Preisen, neuen Kunden oder einem grünen Image profitieren. Kooperationen können mit den verschiedensten regionalen Akteuren sinnvoll sein: mit Kommunen und ihren (Eigen-)Betrieben, mit halböffentlichen Unternehmen aus der Sozialwirtschaft, mit privatwirtschaftlichen Unternehmen aus der Landwirtschaft und dem produzierenden Gewerbe sowie mit anderen Energiegenossenschaften.

Ebenso können Kooperationen mit mittelständischen Unternehmen in der Region neue Möglichkeiten schaffen, um zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen oder Ladesäulen für Elektromobilität zu errichten. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, Betriebe über einschlägige Branchenverbände oder die Vernetzungsstrukturen der Wirtschaftsförderung zu identifizieren und zu kontaktieren.

Kommunen und ihre Betriebe, kirchliche Einrichtungen wie Caritas und Diakonie, gemeinnützige Träger von Pflegeeinrichtungen oder Wohnungsbaugenossenschaften verfügen über Liegenschaften, die Anknüpfungspunkte für Klimaschutzmaßnahmen bieten. Häufig gibt es bereits Ansprechpartner, die sich um Klimaschutz und Umweltbelange kümmern, was den Zugang erleichtern kann. Zudem kann unter Umständen auch der Kontakt zu anderen Energiegenossenschaften neue Möglichkeiten eröffnen. Häufig sind es die Mitglieder innerhalb einer Energiegenossenschaft selbst, die den Weg einer Kooperation aktiv angehen können. Durch die regionalen Mitgliederstrukturen einer Energiegenossenschaft sind Personen in den möglichen Kooperationspartnern bereits bekannt oder diese sind bereits auch selbst schon Mitglied in der Energiegenossenschaft. Somit gilt es, diese Personen zu identifizieren, in die Projekte mit einzubinden und schließlich die Projekte gemeinsam umzusetzen.

Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg als Treiber

In der Kooperation zwischen Bürgerenergiegenossenschaften und Kommunen oder Unternehmen liegen besondere Chancen. Vieles kann durch eine enge Zusammenarbeit mit klaren Absprachen gestemmt werden, so dass beide Seiten voneinander profitieren. Insbesondere durch die neue Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg lassen sich gemeinsam PV-Projekte stemmen. Unternehmen sind dadurch in der Pflicht, im Neubau von Nichtwohngebäuden und bei der Errichtung von Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen ab dem 1. Januar 2022 PV-Anlagen zu installieren. Die gleiche Pflicht gilt auch bei grundlegenden Dachsanierungen eines Gebäudes ab dem 1. Januar 2023. Diese Aufgabe und Investition kann dann durch eine benachbarte Energiegenossenschaft übernommen werden. Aber auch wenn es keine gesetzlichen Fristen zur Umsetzung von PV-Anlagen auf dem jeweiligen Dach gibt, so spielt das Thema Nachhaltigkeit und Vorbildfunktion sowohl in den Unternehmen, als auch in einer Kommune eine wichtige Rolle. Da Energiegenossenschaften die Finanzierung, die Errichtung und den Betrieb von PV-Anlagen vor Ort übernehmen können, gibt es hier für Besitzer größerer Dachflächen auch keine Ausreden mehr. 

Großes Potenzial bieten ungenutzte Dachflächen

Zusätzlich profitieren die Gebäudeeigentümer, ob Unternehmen oder Kommune, in mehrfacher Hinsicht. Mit der Verpachtung der Dächer besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Einnahme. Darüber hinaus kann der auf dem Dach produzierte Strom ohne größere Umlagen und damit zu einem günstigen Preis direkt bezogen werden. Der Ausbau unter anderem der Photovoltaik ist ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Energiewende und nun gilt es, das besonders große Potenzial der bisher ungenutzten Dachflächen auszuschöpfen. Weitere gemeinsame Arbeit mit Verbänden und Unternehmen kann hier hilfreich sein. So sind wir zum Beispiel mit den Industrie- und Handelskammern in engem Austausch.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich durch die direkte Teilhabe an der Energiegenossenschaft. Mitarbeitende von Unternehmen oder Kommunen können auch gleich direkt Mitglied in der Energiegenossenschaft werden. Zusätzlich gibt es bundesweit zahlreiche Beispiele, bei der Mitarbeitende eines Unternehmens ihre eigene Energiegenossenschaft gegründet haben und die PV-Anlage auf dem Dach des Unternehmens betreiben. Damit fließen alle Gewinne in die Hände der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das Unternehmen profitiert gleich in mehrfacher Hinsicht.

Sieben Vorteile von Energiegenossenschaften

  1. Interessenausgleich: Energiegenossenschaften ermöglichen als kooperative Unternehmen das gemeinsame Engagement verschiedener Akteure vor Ort und vereinen umweltpolitische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und kommunale Interessen.
  2. Akzeptanz: Energiegenossenschaften steigern durch echte Beteiligung am eigenen Unternehmen die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die Umsetzung von Erneuerbare-Energien-Projekten in den Regionen.
  3. Regionale Wertschöpfung: Energiegenossenschaften stärken regionale Wertschöpfungskreisläufe, da Bürgerinnen und Bürger gemeinsam in Projekte investieren, die mit lokalen Unternehmen und Banken, Handwerkern und Projektierern realisiert werden und von denen auch die Kommunen durch Steuereinnahmen profitieren.
  4. Soziale Gerechtigkeit: Energiegenossenschaften leisten einen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit, da sich auch Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen als Genossenschaftsmitglied aktiv an der Energiewende beteiligen können.
  5. Bedarfsgerechte Energiewirtschaft: Energiegenossenschaften ermöglichen eine bedarfsgerechte Produktion und Versorgung mit Energie, da sie nicht auf eine hohe Rendite für Anteilseigner, sondern auf die optimale Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtet sind.
  6. Dauerhaftes Engagement: Energiegenossenschaften sind keine rein kapitalmäßige Beteiligung der Bürger, sondern regionale Unternehmen, die langfristig mit den beteiligten Akteuren die regionale Energieversorgung gestalten.
  7. Insolvenzsichere Unternehmensform: Energiegenossenschaften sind extrem insolvenzfest und bieten ihren Mitgliedern und Geschäftspartnern durch die enge Betreuung und regelmäßige Prüfung durch einen Genossenschaftsverband ein hohes Maß an Sicherheit.
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