Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU brachten im Juli dieses Jahres einen Gesetzentwurf in den Landtag von Baden-Württemberg ein, um das bestehende Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg zu ändern. Dabei sollten im Wesentlichen die Klimaschutzziele auf die Netto-Treibhausgasneutralität in Baden-Württemberg bis zum Jahre 2040, anstatt wie bisher bis 2050, neu ausgerichtet, sowie die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auch auf Neubauten von Wohngebäuden und grundlegenden Dachsanierungen im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich ausgeweitet werden. Zudem wird ein 2-Prozent-Mindestflächenziel für Windenergieanlagen und Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen für die Raumordnung festgelegt. Am 6. Oktober 2021 wurde über den Gesetzentwurf im Landtag zum zweiten Mal auf Grundlage der Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft beraten und der Landtag hat die Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen.
Der BWGV begrüßt die Ausweitung der PV-Pflicht. Generell gibt es für die Installation von PV-Anlagen zahlreiche gut geeignete Partner, wie zum Beispiel die rund 150 Energiegenossenschaften im Land, die bei der Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützen können. Auch mit den entsprechenden Finanzierungspartnern im Hintergrund, wie den Volksbanken und Raiffeisenbanken, ist es für die privaten Bauherren möglich, eine entsprechende PV-Pflicht auf Wohngebäuden umzusetzen.
Weitere Ergänzungen und die Integration und Nennung von Bürgerenergiegesellschaften im Gesetzestext wären jedoch wünschenswert gewesen, da die Bürgerbeteiligung einen wesentlichen Beitrag zur Akzeptanz der Energiewende leistet. Ebenso sind neben der PV-Pflicht eine zusätzliche Solaroffensive im Bestand und eine angemessene Vergütung der Solarstromanlagen notwendig, um die Solarstromerzeugung weiter auszubauen.
Am Anhörungsverfahren, das am 29. August 2021 endete, beteiligte sich der BWGV mit einer Stellungnahme. Diese finden Sie in der Downloadbox.