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Alternative Unternehmensnachfolge durch Genossenschaften

Unternehmensnachfolge durch Genossenschaft
S. Hofschlaeger/pixelio.de

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Jeder Unternehmer stellt sich irgendwann die Frage, was mit seinem Unternehmen geschehen soll, wenn er in den Ruhestand geht. Familieninterne Nachfolgen werden meist von den Altinhabern favorisiert. Aber was, wenn sich kein Nachfolger innerhalb der Familie findet oder bereiterklärt, das Unternehmen weiterzuführen? Der demografische Wandel macht auch vor dem Mittelstand nicht Halt. Immer mehr Unternehmer erreichen das Ruhestandsalter, während sich immer weniger potenzielle Nachfolger finden. Aus einer Studie der IHK Region Stuttgart aus dem Jahr 2015 und Umfrageergebnissen des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT) zum Thema Nachfolge und Betriebsübergabe geht hervor, dass sich in den kommenden fünf Jahren fast jeder vierte Betrieb mit der Frage der Nachfolge auseinandersetzen wird. Auch aktuelle Studien wie beispielsweise der DIHK weisen auf diese Problematik hin.

Antrag zur Unternehmensnachfolge im Landtag

Auch die Landespolitik beschäftigt sich intensiv mit dem Thema Unternehmensnachfolge. In der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Tobias Wald, Claus Paal, Thomas Dörflinger, Fabian Gramling und Claudia Martin wird neben finanziellen Fördermöglichkeiten auf die Unternehmensübergabe in Form von Mitarbeiter-Genossenschaften verwiesen, die künftig stärker in den Blick rücken könnten.

Wenn Mitarbeiter zu Eigentümern werden

Die eingetragene Genossenschaft (eG) bietet in den Fällen, wo es noch keine Regelung zur Nachfolge und Unternehmensübergabe gibt, eine Alternative – vor allen Dingen für engagierte Mitarbeiter des Unternehmens. Die Unternehmensübergabe im Rahmen einer genossenschaftlichen Gestaltung folgt dabei den üblichen Bedingungen der Genossenschaftsgründung: Mindestens drei Personen übernehmen das Unternehmen und zeichnen sich gemeinsam für den weiteren wirtschaftlichen Erfolg verantwortlich. Laut der Umfrage des BWHT wird die Finanzierung des Kaufpreises oftmals als ein weiteres großes Problem bei der Übergabe wahrgenommen. Dies geben knapp 38 Prozent der 1.500 befragten Unternehmer an. Hier kann die Genossenschaft die finanziellen Möglichkeiten mehrerer beteiligter Personen bündeln. Zusätzlich kann ein vergleichsweise geringer einmaliger Kaufpreis kombiniert werden mit einer zeitlich definierten Teilhabe des bisherigen Eigners am Umsatz des Unternehmens. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass die Genossenschaft dem ausscheidenden Unternehmer einen schrittweisen Rückzug bietet, beispielsweise als Mitglied des Aufsichtsrats der eG oder als Berater für das Unternehmen in einem Angestelltenverhältnis. Erste Erfahrungen mit genossenschaftlich organisierten Übergaben sind vielversprechend und zeigen, dass sich das genossenschaftliche Modell als interessante Perspektive für das Mittelstandsland Baden-Württemberg etablieren könnte.

Ein Beispiel für die erfolgreiche Unternehmensnachfolge durch Mitarbeiter im Rahmen einer Genossenschaft ist die Jacom Systemhaus eG: https://www.wir-leben-genossenschaft.de/de/jacom-systemhaus-eg-vom-chef-zum-kollegen-170.htm.

Weitere Informationen zur Förderung von Existenzgründung und Nachfolge finden Sie hier: https://www.wir-leben-genossenschaft.de/de/Gruendungen-und-Nachfolgen-in-Baden-Wuerttemberg-im-Fokus-der-Foerderung-6508.htm.

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