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Die IBAN ist Pflicht

Überweisung Bank
Thorben Wengert/pixelio

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Seit 1. Februar 2016 ist die IBAN auch für Privatkunden Pflicht und Überweisungen funktionieren mit Kontonummer und BLZ nicht mehr. Im Rahmen des europäischen Überweisungsstandards SEPA (Single Euro Payments Area) geht es dann nicht mehr ohne IBAN und BIC. Grenzüberschreitende und inländische Zahlungen sollen laut EU-Kommission mit SEPA schneller werden.

Skepsis gegenüber SEPA sinkt leicht

Für die Einen ist die 22-stellige IBAN bei der Überweisung Segen, für die Anderen Fluch. Die International Bank Account Numbers (IBAN) sorgt dafür, dass Überweisungen ins Ausland einfacher werden. Doch so manch ein Privatkunde hat Probleme sich die 22-stellige Nummer zu merken. 46 Prozent haben sich noch nicht an die IBAN gewöhnt und nutzten in der Übergangsphase immer noch Kontonummer und Bankleitzahl, wie eine Umfrage des Genossenschaftsverbands Bayern im Dezember 2015 ergeben hat. Damit ist die Skepsis gegenüber dem europaweiten Überweisungsstandard gegenüber dem Anfang der Übergangsphase gesunken. 2012 hat eine repräsentative Umfrage der Beratungsgesellschaft Faktenkontor und des Marktforschers Toluna unter 1.000 Bundesbürgern ergeben, dass 46 Prozent der Deutschen befürchten, dass die Bankgeschäfte dadurch komplizierter werden. 38 Prozent gaben an, lieber das Überweisungssystem mit Kontonummer und BLZ behalten zu wollen.

Wie funktionieren Überweisungen in Zukunft?

Schon seit 2014 müssen Unternehmen und Vereine die IBAN bei Überweisungen angeben. Ab dem 1. Februar 2016 geht es nun auch für Privatkunden nicht mehr ohne IBAN. Damit wird für rund 24 Millionen Überweisungen täglich das Überweisungssystem SEPA Pflicht.

Zusammensetzung von IBAN und BIC

Die IBAN besteht aus 22 Stellen, die mit "DE" und zwei Prüfziffern beginnen, um Zahlendreher zu verhindern. Danach folgen Bankleitzahl und Kontonummer. Hat diese weniger als zehn Stellen, wird vorne mit Nullen aufgefüllt.  Für Überweisungen innerhalb Deutschlands und des SEPA-Raums reicht die IBAN. Zum SEPA-Raum gehören die Staaten der Europäischen Union ebenso wie Island, Liechtenstein, Schweiz, Monaco und Norwegen. Für Überweisungen in andere Staaten müssen Bankkunden zusätzlich zur IBAN noch den Bank Identifier Code (BIC) angeben. Dieser hat acht oder elf Zeichen mit einem vierstelligen Bankcode, einem zweistelligen Ländercode, der zweistelligen Codierung des Orts und optional einer dreistelligen Kennzeichnung der Filiale.

Bildnachweis: Thorben Wengert, pixelio

 

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