1. Muss ich jetzt mein Konto umstellen?
Privatkunden müssen erst einmal nichts machen. Zudem nehmen Banken von Privatkunden bis Februar 2016 noch Aufträge mit alter Kontonummer und Bankleitzahl an.
2. Was ändert sich bei meinen Daueraufträgen und Überweisungsvorlagen?
Daueraufträge und Überweisungsvorlagen werden von den Genossenschaftsbanken automatisch auf SEPA umgestellt. Also keine Aktivität erforderlich.
3. Was kostet mich die SEPA-Umstellung?
Für Privatkunden entstehen durch die SEPA Umstellung keine weiteren Kosten. Auch läuft SEPA schon, ohne das es bislang viele gemerkt haben. Gutes Beispiel sind die 5,3 Millionen Rentenüberweisungen für die Kunden der Volksbanken Raiffeisenbanken – bereits seit rund zwei Jahren im SEPA-Format.
4. Wie erfahre ich meine neue Kontonummer?
Bei Genossenschaftsbanken sind die eigene IBAN-Kontonummer und die BIC bereits seit 2007 auf der Rückseite der Bankkarte (z. B. EC-Karte) und auf den Kontoauszügen ausgewiesen. Beim Onlinebanking werden IBAN und BIC häufig z.B. unter den Kontoinformationen aufgeführt.
5. Was sind die Vorteile von IBAN-Überweisungen?
SEPA erleichtert die bislang teilweise komplizierten Überweisungen ins europäische Ausland. Privatkunden haben es künftig bei Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums – zu dem neben den 28 EU-Ländern auch die Schweiz, Monaco, Norwegen, Island und Lichtenstein gehören – nur noch mit einem Format zu tun. Zudem hat die SEPA-Überweisung die EU-Standard-Überweisung abgelöst, wobei gleichzeitig damit auch die 50.000 EUR Betragsgrenze entfallen ist. Ein weiterer wichtiger Vorteil bei der IBAN-Überweisung ist die automatische Prüfung der Kontoangaben des Empfängers. So werden durch die Prüfziffernmethode falsch eingegebene IBANs im Online-Banking beim Ausfüllen direkt abgewiesen.
6. Sind SEPA-Überweisung in Europa auch günstiger?
Die SEPA-Überweisung mit IBAN und BIC in den europäischen SEPA-Raum kostet auch heute schon genauso viel wie eine Inlandsüberweisung - natürlich abhängig vom jeweiligen Kontomodell. Letztlich profitiert der Kunde vom zusätzlichen Nutzen zu gleichen Konditionen.
7. Wie lange kann man noch eine Auslandsüberweisung “ohne SEPA“ durchführen?
Bereits heute sind alle Überweisungen in Euro innerhalb des europäischen SEPA-Raums in der Regel SEPA-Überweisungen. Werden die SEPA-Kriterien, wie etwa IBAN, BIC und Euro nicht eingehalten, kann der Betrag nur noch über weiterhin bestehende Verfahren des Auslandszahlungsverkehrs (wie etwa mittels SWIFT-Formaten) zu einem deutlich höheren Preis überwiesen werden.
8. Was muss ich mit den Briefen tun, die ich derzeit von meinem Versicherer, meinem Versorger, meinem Verein bekomme?
Die meisten Anschreiben zur SEPA-Umstellung sind rein informativ. Allerdings sollte der Kunde sorgfältig prüfen, ob er tatsächlich dieser Firma eine Einzugsermächtigung erteilt hat. Ansonsten ist ein sofortiger Widerruf sinnvoll und empfehlenswert. Als Kontoinhaber habe ich aber auch die Möglichkeit, Lastschriften und den Einreicher (Lastschriftgläubiger) zu sperren.
9. Wann muss ich bei den Briefen selbst aktiv werden?
Wenn Versicherer, Versorger oder Vereine eventuell die bestehende Einzugsermächtigung erneuern müssen. Denn SEPA verlangt vom Zahlungsempfänger ein gültiges Mandat. Das muss aber im Anschreiben ausdrücklich mitgeteilt werden. Auch hier sollte die Gelegenheit genutzt werden, zu prüfen, ob dieser Firma eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist. Ansonsten Widerruf.
10. Worauf sollte ich bei den Briefen unbedingt achten?
Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der SEPA-Umstellung in betrügerischer Absicht von Privatkunden deren Konto- und insbesondere die Zugangsdaten abgefragt werden. Hier gilt äußerste Aufmerksamkeit und Vorsicht. Sicher ist, dass grundsätzlich keine Bank und kein Unternehmen über Telefon, einen Brief bzw. über eine E-Mail sensible Kontodaten (also z.B. Pin-Nummern, Zugangsnummern) abfragen.