Springe direkt zum Inhalt , zum Menü .

SEPA-Lexikon

SEPA
BWGV

BIC: Steht für Business Identifier Code. Ersetzt die bisherige Bankleitzahl.

Gläubiger-Identifikationsnummer: Dient beim SEPA-Lastschriftverfahren dazu, den Gläubiger (Lastschrifteinreicher) genau zu identifizieren. Ist in Deutschland 18 Stellen lang, wird von der Deutschen Bundesbank vergeben und kann unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de angefordert werden. Die Nummer bleibt immer gültig.

IBAN: Steht für International Bank Account Number. Ersetzt die bisherige Kontonummer. Die in Deutschland 22-stellige IBAN besteht aus dem zweistelligen Länderkennzeichen „DE“ für Deutschland, dann folgt eine zweistellige Prüfziffer, dann die achtstellige bisherige Bankleitzahl und abschließend in zehn Stellen die bisherige Kontonummer. Wenn die individuelle Kontonummer weniger als zehn Stellen hat, dann werden die fehlenden Stellen mit führenden Nullen aufgefüllt.

Lastschriftmandate: Sind mit der bisherigen schriftlichen Einzugsermächtigung vergleichbar. Privatkunden müssen ihre bestehenden Einzugsermächtigungen nicht zwingend neu vergeben, sie können unter bestimmten Voraussetzungen in Lastschriftmandate umgewandelt werden. Für neue Lastschriftmandate gibt es bei allen Volksbanken und Raiffeisenbanken entsprechende vorformulierte Standardtexte.

Mandatsreferenz: Muss vom Zahlungsempfänger bei jeder Lastschrift angeben werden. Sie kann selbst festgelegt werden und aus bis zu 35 Nummern, Zeichen und Buchstaben bestehen. Ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-ID eine eindeutige Identifizierung des SEPA-Mandats und somit der Legitimation zur Abbuchung. Für die Mandatsreferenz kann beispielsweise die Rechnungsnummer oder die Kundennummer genutzt werden.

SEPA: Steht für Single Euro Payments Area und bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. SEPA vereinheitlicht den Zahlungsverkehr innerhalb Europas und ermöglicht auch grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften. SEPA wird seit Januar 2008 angeboten und existiert seither parallel zu den jeweiligen nationalen Zahlungsverkehrstandards. Ab dem 1. Februar 2014 sind ausschließlich SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften möglich.

SEPA-Basislastschriftverfahren: Ähnelt dem heutigen Einzugsermächtigungs-Verfahren und bietet die Möglichkeit, Lastschrifteinzüge sowohl innerhalb Deutschlands als auch EU-weit vornehmen zu können. Zur Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Der Verbraucher kann innerhalb der gültigen Widerspruchsfrist (acht Wochen) der Lastschrift widersprechen.

SEPA-Firmenlastschriftverfahren: Ähnelt dem heutigen Abbuchungsauftrags-Verfahren und bietet die Möglichkeit, Lastschrifteinzüge sowohl innerhalb Deutschlands als auch EU-weit vornehmen zu können. Eine Widerspruchsfrist wie beim SEPA-Basislastschriftverfahren besteht nicht. Es ist damit speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden ausgerichtet. Lastschrifteinzüge von Verbrauchern (Privatkunden) können in diesem Verfahren nicht vorgenommen werden.


Weitere Links zu diesem Thema:

Artikel versenden