Die zunehmend schwierige Situation auf dem deutschen Weinmarkt zwingt die weinerzeugenden und -vermarktenden Betriebe Deutschlands, weitere Einsparpotenziale zu realisieren. Auch für Winzer- und Weingärtnergenossenschaften in Baden-Württemberg bedeutet das, bestehende Strukturen und Konzepte zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um durch eine höhere Betriebsauslastung und optimierte Betriebsabläufe eine möglichst günstige Kostenstruktur zu gewährleisten und damit die Betriebe zukunftsfähiger aufzustellen.
Dabei geht der Blick oft auch über die eigene Genossenschaft hinaus. Eine Zusammenarbeit zeigt sich in vielerlei Hinsicht als vorteilhaft, um Synergieeffekte zu heben. Vor allem sehen wir in den Bereichen Vertrieb, Logistik und Abfüllung große Chancen. Die Zusammenarbeit kann in Form von einer Kooperation oder einer Verschmelzung erfolgen.
Immer häufiger entscheiden sich in Baden-Württemberg Winzer- und Weingärtnergenossenschaften für eine Verschmelzung, um die Zusammenarbeit auf Grund von häufig beobachteten positiven Auswirkungen auf die Betriebsergebnisse zu intensivieren und weiterzuentwickeln. Unterstützung bei den zahlreichen Verschmelzungsvorhaben finden die Winzer- und Weingärtnergenossenschaften beim BWGV, wo die Beraterinnen und Berater aus dem Bereich für Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften (WD) in Zusammenarbeit mit den Bereichen Recht (RB), Steuern (StB) und Prüfungsdienst (PWD) die Genossenschaften von der Vorbereitung über die Durchführung bis hin zum Abschluss der Fusion begleiten.
Vorbereitungen
Bei den Vorbereitungen einer Verschmelzung steht der Austausch von Informationen mit den Mitgliedern der Genossenschaften im Vordergrund. Im Vorfeld und bei den Informationsveranstaltungen selbst stehen die WD-Berater den Mitgliedern der Genossenschaften insbesondere aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zur Beantwortung von Fragen rund um das Fusionsprojekt zur Seite.
Der BWGV stellt seine Beratung mit einer anfänglich erstellten Machbarkeitsstudie auf eine stabile Basis. Darin werden die Vor- und Nachteile für den zukünftigen Geschäftsbetrieb eines Unternehmens untersucht und aufgezeigt, das aus der Verschmelzung hervorgehen würde. Dabei gilt es insbesondere, die wirtschaftlichen Konsequenzen einer Fusion zu analysieren und zu bewerten. Die Erstellung eines „Fahrplans“ durch den BWGV hilft den Genossenschaften, den zeitlichen Fortschritt ihres Vorhabens jederzeit zu überblicken.
Durchführung
Zur Unterstützung und Entlastung der Vorstandsund Aufsichtsratsmitglieder bereitet das Projektteam des BWGV alle Unterlagen vor, die für ein erfolgreiches Verschmelzungsvorhaben notwendig sind. Hierbei stellen die Berater einen hohen Qualitätsanspruch an sich selbst. Neben einer umfassenden Organisation des Verschmelzungsprojekts und einer intensiven Vorbereitung der erforderlichen Dokumente steht vor allem die Zufriedenheit der Auftraggeber im Vordergrund. Damit alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und im gewünschten Umfang vorliegen, spielt eine permanente Kommunikation zwischen den Beratern untereinander und zwischen den Beratern und den Vertretern der Genossenschaft eine entscheidende Rolle. Der Entwurf für den Verschmelzungsvertrag wird von der BWGV-Rechtsberatung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und Interessen der Fusionspartner ausgearbeitet. Hilfreich sind hier oft auch die Erfahrungen der WD-Berater aus vorangegangenen Fusionsprojekten.
Für den Verschmelzungsbericht unterstützen die Berater aus dem Bereich WD die Genossenschaften bei der Vereinigung bilanzieller Kennzahlen und der Feststellungen aus den Prüfungsberichten mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie. Kennzahlen der zu verschmelzenden Genossenschaften werden genauso erläutert wie deren Marktposition und wirtschaftliche Perspektiven. Nach Prüfung und auf Grundlage der erstellten Dokumente wird durch den Prüfungsdienst abschließend ein Verschmelzungsgutachten erstellt. Bei steuerlichen Fragestellungen stehen außerdem die Kollegen der Steuerberatung jederzeit beratend zur Seite. Gestaltungsmöglichkeiten werden geprüft, um optimale Lösungen zu finden.
Abschluss der Verschmelzung
Bei den Vorbereitungen der Verschmelzungsversammlungen der Fusionspartner leistet der BWGV ebenfalls wertvolle Unterstützungsarbeit: Die Rechtsberatung erstellt hierfür Vorschläge zu den Tagesordnungen und Einladungsschreiben für die Genossenschaften. Auch die Verschmelzungsversammlungen selbst werden von einem Berater aus dem Bereich WD begleitet, um eventuell auftretende Fragestellungen zu beantworten. Bis zur notariellen Eintragung der Verschmelzung beim zuständigen Registergericht bleibt der BWGV zuverlässiger Begleiter und Ansprechpartner für die Genossenschaften. Aber selbstverständlich auch nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung unterstützen die Berater des BWGV zum Beispiel bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, Strukturverbesserungsmaßnahmen oder Marktanalysen beratend und betreuend.