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Recht im Web – ein unterschätztes Thema

Andreas Sperlich, ErfolgsTag, Recht im Web
Andreas Sperlich

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Häufige  Stolperfallen  im  Netz  sind  die  Verwendung von  unlizenzierten  oder  nicht  ausreichend  lizenzierten Bildern, Grafiken oder Karten. Doch was passiert beispielsweise  bei  einer  Verletzung  von Persönlichkeitsrechten  Dritter  durch  die  ungenehmigte  Verwendung  von Personenaufnahmen?  Die  Übernahme  fremder  Texte  durch  die modernen Kopierfunktionen befindet sich nicht im rechtssichersten Rahmen bei der Kommunikation über soziale Medien.Verantwortliche und Mitarbeiter der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg rund um den Bereich Social Media und Digitalisierung im Kundengeschäft hatten beim ErfolgsTag „Recht im Web“ Mitte Oktober 2017 in Stuttgart die Möglichkeit, Informationen aus erster Hand zu erhalten.

Wissensaustausch und Fragerunden

In interessanten Keynotes aus der Praxis bot der BWGV-Bereich Beratung Genossenschaftsbanken in Kooperation mit der spezialisierten Kanzlei Gulden Röttger Rechtsanwälte aus Mainz interessante Impulse und Möglichkeiten, das tägliche Handeln in den Online-Kanälen  rechtssicherer  zu  gestalten.  In  umfangreichen Fragerunden und im Wissensaustausch hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre individuellen Problemstellungen zu diskutieren und Antworten auf ihre Fragen zu erhalten. Die Teilnehmer wurden dafür sensibilisiert, welcher Content problemlos veröffentlicht werden kann, und bei welchen Inhalten sie sich rückversichern sollten. Damit können bereits im Vorfeld rechtliche Probleme erkannt und Schäden vermieden werden. In einer Welt, aus der ein Smartphone nicht mehr wegzudenken ist,  gehören  soziale  Plattformen  zu  einer  der  meist  genutzten Funktionen der Menschen. Somit stellt sich die Frage nicht, wie sie  den  Inhalten  und  der  zielgerichteten  Werbung  einer  Volksbank  oder  Raiffeisenbank  gegenüberstehen.  Die  digitale  Welt wird immer wichtiger. Bereits bei der Einführung von Social-Media-Plattformen als Kommunikations- und Marketing-Instrumente gilt es für eine Genossenschaftsbank, von Beginn an die richtigen Rahmenbedingungen zu beachten. Neben Guidelines für die Mitarbeiter gibt es viel zu berücksichtigen.

„Rechtlicher Graubereich“

Rechtsanwalt  Tobias  Röttgers  Einstiegsaussage  lautete:  „Social Media  spielt  sich  häufig  im  rechtlichen  Graubereich  ab.“  Die aktuellen Gesetze orientierten sich an den klassischen Medien (TV, Radio und Print), denn die aktuellen Werbeformen und Techniken in Social Media haben meist zum Entstehungszeitpunkt der aktuellen Gesetze noch nicht existiert. Die jüngste Urheberrechtsreform datiere vom Oktober 2007, so Röttger. Die Gesetze seien abstrakt gehalten, um möglichst alle Sachverhalte zu erfassen. Dies bedeute: „Die Gesetze müssen durch Richter ausgelegt werden. Das Social-Media- und Online-Marketingrecht tendiere daher immer mehr hin zu einem Richter- und Fallrecht. „Solange keine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert, gibt es auch kein abschließendes Richtig oder Falsch, sondern nur eine Tendenz“, so der Fachanwalt. Typische  Gefahren bei der Verwendung von Bildern, Grafiken, Karten, Videos und Texten seien  unlizenzierte  Nutzung von urheberrechtlich  geschütztem  Material,  Nutzungen, die gegen die Lizenzbestimmungen  verstoßen,  und  die  Verletzung  Persönlichkeitsrechte  Dritter  durch  eine  ungenehmigte  Verwendung  von Personenaufnahmen (Mitarbeiter, Fremde, Messe- und Eventpublikum etc.).

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