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Politik im Dialog mit der Praxis: Abgeordnete im Gespräch mit Vorständen der Volksbanken und Raiffeisenbanken

Abgeordnetendialog des BWGV
BWGV

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Auf Einladung der Bezirksvereinigung Tübingen fand am 26. Juli ein Austausch mit politischen Mandatsträgern in den Räumen der Volksbank Tübingen statt und am darauffolgenden Tag  bei der Bezirksvereinigung Zollernalb bei der Volksbank Hohenzollern-Balingen eG. Bei beiden Abgeordnetendialogen wurden bedeutsame Entwicklungen für die Genossenschaftsbanken mit politischen Entscheidungsträgern diskutiert. Zwei Themen standen dabei im Mittelpunkt: erstens die unterschiedlichen Konsequenzen der europäischen Nullzinspolitik und zweitens die Problemfelder der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Nullzinspolitik

Die Diskussion zeigte deutlich auf, dass das gegenwärtige geldpolitische Umfeld nicht mehr eine Niedrigzinspolitik, sondern eine Nullszinspolitik darstellt. Dabei werden die Folgen dieser Nullzinspolitik für Wirtschaft und Gesellschaft bisher noch unterschätzt. Mit den Zinsentscheidungen der Europäischen Zentralbank wird sehr viel Kapital zur Verfügung gestellt, gleichzeitig aber ebenso neue Risiken geschaffen. Ersichtlich wurde in der Diskussion auch, dass die Nullzinspolitik sich für die Sparerinnen und Sparer negativ auswirkt. Während Kreditnehmer und die Staatshaushalte durchaus von den historisch niedrigen Zinsen in Europa profitieren, ist es gerade für Personen mit geringerem Einkommen oftmals nicht einfach, auf wertpapierbasierte Anlagestrategien auszuweichen. Dabei wurden mögliche Ansätze aufgezeigt, um unnötige Hürden für Sparer abzubauen und somit die Auswirkungen der Nullzinspolitik für Sparer zu reduzieren. Gleichzeitig wurde in der Diskussion ebenfalls deutlich, dass es eine langfristige Aufgabe darstellt, um auf ein übliches Zinsniveau zurückzukommen wobei die Unabhängigkeit der Zentralbank eine wichtige ordnungspolitische Voraussetzung bleibt.

Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Im Hinblick auf die Wohnimmobilienkreditrichtlinie bestand gleichermaßen ein breiter Konsens, dass kritische Fehlentwicklungen zu Lasten der Kunden genau betrachtet und Anpassungen vorgenommen werden müssen. Das Gesetz trat am 21. März in Kraft und wurde schon im Vorfeld vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband kritisiert. Besonders die unklaren Rechtsbegriffe, die Kreditwürdigkeitsprüfung und Altersfinanzierung standen bereits bei vorangegangenen Gesprächen mit Abgeordneten in der Kritik. Anhand von praktischen Beispielen wurde in der Diskussion erneut ersichtlich, dass mit der aktuellen Gesetzgebung Unsicherheiten geschaffen wurden, die sich negativ für Kunden und Banken auswirken. In diesem Kontext wurden ebenso Handlungsansätze aufgezeigt und mögliche Schritte für gesetzliche Anpassungen diskutiert.

Die engagierte Diskussion bei den beiden Abgeordnetendialogen zeigte folglich, dass der direkte Austausch zwischen den politischen Mandatsträgern und genossenschaftlichen Entscheidungsträgern einen wichtigen Beitrag zu einem konstruktiven, offenen Dialog und gegenseitigem Verständnis leistet.

Abgeordnetendialog BWGV

 

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