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Genossenschaftlich getragene Ärzteversorgung im Ländlichen Raum entwickelt sich

Ärzteversorgung im Ländlichen Raum
R+V Versicherung

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Ein zukunftsweisendes Pilotprojekt, das der BWGV gemeinsam mit dem Gemeindetag, dem Hausärzteverband sowie dem Sozialministerium und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ins Leben gerufen hat, verfolgt die Sicherung hausärztlicher Versorgungsstrukturen im Ländlichen Raum. Das Pilotprojekt setzt auf eine zweigliedrige Organisationsstruktur. Diese besteht aus einer (Bürger-)Beteiligungsgenossenschaft sowie medizinischen Versorgungszentren (MVZ).

  • Die (Bürger-)Beteiligungs-eG stellt einen kaufmännischen Geschäftsführer sowie weiteres Personal zur Bewältigung der bürokratischen Aufgaben an. Ärzte in freier Praxis sind dadurch nicht betroffen, das heißt, es wird kein ärztliches Personal beschäftigt. Zudem wird die Sicherstellung der Infrastruktur, das heißt, diverse Dienstleistungen sowie Bau und Vermietung eines Ärztehauses und ähnliche Aspekte durch die Genossenschaft geleistet. Hier besteht die Möglichkeit für Bürger und Kommunen, sich aktiv einzubringen.
  • Die Medizinischen Versorgungszentren leisten, optional unter vertraglicher Einbindung der Beteiligungs-eG, die eigentliche medizinische Versorgung vor Ort. Die angestellten praktizierenden Ärzte können Mitglied der Genossenschaft sein, sofern sie gründungsberechtigt gemäß §95 1a SGV V sind.

Vielversprechende Realisierungschancen

Seit September 2018 wurde in 21 Städten und Gemeinden geprüft, ob medizinische Versorgungszentren in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (MVZ eG) umsetzbar sind. In zehn Städten und Gemeinden, darunter zwei interkommunale Zusammenschlüsse, erscheint eine MVZ eG tatsächlich als mögliche Option. Die Landesregierung Baden-Württemberg förderte die Erstellung der Machbarkeitsanalysen, die von der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg, der Geno-Consult Baden-Württemberg GmbH des BWGV, der Hausärztlichen Wirtschafts- und Servicegesellschaft mbH im Hausärzteverband Baden-Württemberg sowie der EiCons Eidenmüller Consult GmbH durchgeführt wurde, und zu dem Ergebnis kam, dass genossenschaftliche Hausarztmodelle vielversprechende Lösungsmöglichkeiten für die aktuellen Herausforderungen bieten. Die aktuell laufende zweite Förderphase gliedert sich in zwei Komponenten, die Gründungsberatung und letztlich die konkrete Konzeption und Umsetzung medizinischer Versorgungszentren (MVZ).

Modellkommune

Der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Dornstetten ist eine der Modellkommunen, da hier der angesprochene drohende Ärztemangel bereits heute absehbar ist. Derzeit ist der Versorgungsgrad noch zufriedenstellend, angesichts des hohen Durchschnittsalters der niedergelassenen Hausärzte droht jedoch in wenigen Jahren eine deutliche Unterversorgung.

Um ein attraktives Arbeitsumfeld für junge Ärzte zu schaffen und Anreize für eine Niederlassung in einem ländlichen Gebiet zu schaffen, soll hier ein genossenschaftliches Hausarztmodell zum Tragen kommen. Dort können die Mediziner in Anstellung arbeiten – was familienfreundliche Arbeitsplätze in Voll- oder Teilzeit ermöglicht – und zudem die Ärzte von bürokratischen Aufgaben entlastet, die stattdessen von kaufmännischen Angestellten der Genossenschaft erledigt werden.

Innovative genossenschaftliche Modelle im medizinischen Bereich

Darüber hinaus gibt es bereits 18 Ärztegenossenschaften in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern. Ihre Geschäftsmodelle sind vielfältig und reichen von gemeinsam genutzten Räumlichkeiten über Gemeinschaftspraxen bis zur kooperativen Notarztversorgung.

Praxisräume: Kommunen und Bürger finanzieren und betreiben vor Ort

Praxisräumlichkeiten, die von Ärztinnen und Ärzten in Voll- oder Teilzeit genutzt werden können: Denkbar sind hier auch mehrere Mediziner, die sich den Dienst teilen. Dies kommt besonders jungen Ärzten entgegen, die Familie und Beruf besser in Einklang bringen möchten.

Praxisgenossenschaften: Diese ermöglichen jungen Ärtinnen und Ärzten, Teilzeit Kräften in Elternzeit, die Teilung der Praxisverantwortlichkeiten, der Sprechzeiten, des bürokratischen Aufwands sowie die Möglichkeit eines Angestelltenverhältnisses und den Austausch mit KollegInnen. Dies ist eine Alternative zu bisherigen Praxisgemeinschaften.

Notarztversorgung: Mobile Praxen oder mobile ärztliche Notdienste. Die angefahrenen Kommunen und deren Bürger sind Mitglieder der Genossenschaft, finanzieren die notwendige Ausstattung und koordinieren deren Einsatz.

Die qualitativ hochwertige, flächendeckende und ortsnahe medizinische Versorgung ist ein entscheidender Faktor für die Zukunftsfähigkeit von Städten und Gemeinden. Der BWGV setzt sich dafür ein, die Grundlagen zu schaffen, um diese Versorgungsleistungen aufrechtzuerhalten beziehungsweise wieder zu etablieren und damit die ärztliche Versorgung – insbesondere im ländlichen Raum – auch in Zukunft zu sichern.

Das Projektmodell im Überblick

Das Modell sieht eine Einbindung von zwei Komponenten vor:

MVZ eG

  • Die MVZ eG besteht aus mindestens drei nach § 95 Abs. 1a SGB V berechtigten Gründern, die insgesamt 100 Prozent der Genossenschaftsanteile halten, da eine Beteiligung Dritter nicht zulässig ist.
  • Das MVZ stellt Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal an. (Die berechtigten Gründer gem. § 95 Abs. 1a SGB V müssen nicht im MVZ eG tätig sein.)
  • In der MVZ eG müssen mindestens zwei personenverschiedene Ärzte im Umfang einer Zulassung tätig sein. Ferner muss zum Betrieb des Medizinischen Versorgungszentrums ein ärztlicher Leiter, mindestens halbtags, angestellt sein.
  • Die MVZ eG kann einen Geschäftsführer sowie Verwaltungspersonal anstellen.
  • Kaufmännische Leistungen können durch eine vertragliche Einbindung von der Bürger(beteiligungs)-eG erbracht werden.

Bürgergenossenschaft

  • Bau und Vermietung der benötigten Immobilien (Ärztehaus)
  • Verwaltung/Dienstleistungen für Arztpraxen
  • strukturfördernde Maßnahmen durch Förderung von Praxisnetzen
  • Organisation des gemeinsamen Einkaufs
  • Verknüpfung von Dienstleistungen von Ärzten, Physiotherapeuten, Apothekern, Pflegediensten und Notfalldiensten sowie Krankenhäusern
  • Bereitstellung einer attraktiven Infrastruktur für Ärzte durch die Kooperationen von Kommunen
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