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Vage Aussagen von Juncker zur Europäischen Einlagensicherung

TResor
Thorben Wengert / pixelio.de

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Die aktuelle Medienberichterstattung zu den Aussagen von Jean-Claude Juncker in Sache Europäische Einlagensicherung ließ Genossenschaftsbanken hoffen – jedoch ist es dafür zu früh.

Im Sommer dieses Jahres haben die europäischen Institutionen eine Initiative für eine Vertiefung der Währungsunion vorgestellt. Dabei war ebenso der Vorschlag für eine rasche europäische Einlagensicherung enthalten. Nach verschiedenen Medienberichten wurde kurzzeitig eine Ausnahme für Genossenschaftsbanken und Sparkassen diskutiert. Jedoch stellte Kommissionspräsident Juncker am Donnerstag, den 6. November klar, dass eine Ausnahme nicht vorgesehen sei. So sagte er, dass es keine pauschale Ausnahmeregelung geben kann, aber eine Regelung vorgesehen ist, die den Besonderheiten der nationalen Systeme Rechnung tragen wird.

Volksbanken und Raiffeisenbanken gegen Europäische Einlagensicherung

Jean-Claude Juncker
Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission.

Demnach gilt es weiterhin, den tatsächlichen Verordnungsentwurf abzuwarten, welcher für den 24. November 2015 angekündigt wurde. Die Aussagen von Kommissionspräsident Juncker sind in einigen Punkten positiv zu bewerten, besonders, dass er die Rolle von regionalen Banken anerkennt. Gleichzeitig sind die Ankündigungen weiterhin sehr ungenau und lassen viel Spielraum für mögliche Interpretationen. Somit hat sich an der Position der genossenschaftlichen FinanzGruppe in der Sache nichts geändert: Eine europäische Einlagensicherung wird weiterhin konsequent abgelehnt. Auch mit einer möglichen europäischen Rückversicherung würden grenzüberschreitende Haftungen geschaffen und das risikoarme Geschäftsmodell der Volksbanken und Raiffeisenbanken müsste für risikoreiche Geschäftsmodelle in anderen Ländern einstehen.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht ebenso keine Notwendigkeit für ein europäisches Einlagensicherungssystem. Vorrangig sollte vielmehr die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Bislang ist dies noch nicht erfolgt. So wurde auch im Rahmen der EACB eine ausdrückliche Stellungnahme formuliert und gegen eine europäische Einlagensicherung Position bezogen. Auch der Deutsche Bundestag hat sich mit einer möglichen Vergemeinschaftung der Einlagensicherung befasst und die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass eine gemeinsame europäische Einlagensicherung oder Einlagenrückversicherung unterbleibt.

BWGV aktiv

Wie bereits bei Abgeordnetendialogen in den vergangenen Wochen und bei Veranstaltungen mit politischen Entscheidungsträgern ist der BWGV auf allen politischen Ebenen aktiv, um die Besonderheiten der genossenschaftlichen Institutssicherung zu verdeutlichen, sowie die Risiken einer europäischen Einlagensicherung zu veranschaulichen.

Genossenschaftliche FinanzGruppe widerspricht Vorschlägen zur Vergemeinschaftung der Einlagensicherung / Institutssicherung in der Eurozone

BVR-Position vom 26. Juni 2015

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Bildnachweis: Thomas Wengert, pixelio

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