Seit einigen Jahren läuft gegen das Land Baden-Württemberg ein Verfahren des Bundeskartellamts im Hinblick auf die von Land, Kommunen und Privaten bislang gemeinsam durchgeführte Rundholzvermarktung. Inzwischen liegt seit Mitte März 2017 eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vor, welches die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts bestätigt. Nach der Entscheidung des Gerichts ist nicht nur der eigentliche gemeinsame Verkaufsvorgang untersagt, auch forstliche Dienstleistungen sollen künftig nicht mehr möglich sein.
Das seit mehr als 175 Jahren bestehende Einheitsforstamt und damit die Forstverwaltung im Land Baden-Württemberg würden zerschlagen, falls die Entscheidung Bestand hat. Auch wenn das Land Baden-Württemberg nun den Klageweg weiter beschreitet, zeichnet sich ab, dass es zu Veränderungen kommen wird. Vor diesem Hintergrund wurden bereits 2008 im Landkreis Emmendingen zwei Waldgenossenschaften gegründet: die Waldgenossenschaft Oberes Elztal eG, deren Mitglieder aus fünf Forstbetriebsgemeinschaften, der Stadt Elzach und dem Landkreis Emmendingen besteht, sowie die Drei-Täler-Wald eG, in der sich vier Forstbetriebsgemeinschaften, der Landkreis und seit Dezember 2016 die Stadt Waldkirch zusammengeschlossen hatten. Die Genossenschaften arbeiten bislang im Bereich der Holzvermarktung und der Hackschnitzellieferung. Sie bieten Waldbesitzern Selbstwerbungshiebe, also das Brennholzschlagen auf eigene Rechnung auf einer bestimmten Fläche, als besonderen Service an.
Selbstverantwortung und Selbstbestimmung entscheidend
Um die Schlagkraft am Holzmarkt zu verbessern, flexibel zu bleiben und von den rechtlichen Rahmenbedingungen, die das Kartellrecht setzt, unbeschadet handlungsfähig zu sein, bündeln die beiden Genossenschaften ihre Kräfte. Man möchte mit der Fusion zur Waldgenossenschaft Schwarzwald-Breisgau eG weiterhin dem Prinzip der Selbstverantwortung und Selbstbestimmung Rechnung tragen. Transparenz hat ebenfalls oberstes Gebot. Das Genossenschaftsmodell bot sich deshalb auch in der größeren Einheit an. In der engen Verbindung von Kommunal- und Privatwald, die sich auch in der Waldbesitzstruktur im Landkreis Emmendingen widerspiegelt, zeigt man zugleich die gemeinsame Verantwortung für den Wald.
Entscheidung mit Weitsicht
Forstpräsident Meinrad Joos lobte die Weitsicht der handelnden Personen und zeigte sich überzeugt, dass das Modell der Genossenschaft für den Landkreis Emmendingen das ideale sei. ForstBW und das Forstamt werden die Waldgenossenschaft auch weiterhin tatkräftig unterstützen, versicherten sowohl der Forstpräsident aus Freiburg, als auch Forstdirektor Jürgen Schmidt vom Forstamt Emmendingen. Auch Landrat Hanno Hurth, der das Mitglied Landkreis Emmendingen repräsentiert, freut sich, dass erneut der Landkreis Emmendingen Vorreiter beim Beschreiten neuer Wege sei und bereits aus anderen Landkreisen Nachfragen zu Inhalt und Vorgehensweise des „Emmendinger Wegs“ gestellt würden. „Unabhängig vom weiteren Ausgang des Kartellverfahrens sind wir damit gut und flexibel aufgestellt“, betonte der Landrat.
Die einzelnen Waldbesitzer und die Mitglieder werden in Service und Dienstleistung der kommenden neuen Waldgenossenschaft keine Veränderung gegenüber den bisherigen Leistungen spüren. Absicherung der Geschäfte gegen Insolvenzen, die Abwicklung steuerlich anspruchsvoller Auslandsgeschäfte und die Ermöglichung des Holzverkaufs in entferntere Regionen über das Bahnverladegleis Herbolzheim werden wie alle anderen Geschäfte in gewohnter Routine abgewickelt werden. Die künftige Waldgenossenschaft Schwarzwald-Breisgau eG sieht sich für zukünftige Herausforderungen damit gut gerüstet.