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Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes - der BWGV bezieht Stellung

Landwirtschaft und Naturschutz - Stellungnahme des BWGV
Petra Dirscherl / pixelio.de

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Am 17. März 2020 hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zur Anhörung freigegeben und damit die zuvor entwickelten Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ in ein Gesetz gegossen.

Der Erhalt der Artenvielfalt ist für den BWGV und seine angeschlossenen Mitgliedsgenossenschaften wesentlich und kann nur im Dialog zwischen Landwirtschaft und Naturschutz – als gesamtgesellschaftliches Projekt – vorangebracht werden. Gerade in Baden Württemberg ist die vielfältige Kulturlandschaft, für deren Bewahrung und Pflege unsere im Haupt- und Nebenerwerb wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe verantwortlich und unabdingbar sind, von großer Bedeutung. So haben auch die rund 300 landwirtschaftlichen Genossenschaften mit ihren knapp 100.000 Mitgliedern hierzulande einen besonders hohen Stellenwert und empfehlen sich zur Bewältigung vieler Zukunftsherausforderungen, wie unter anderem auch der notwendigen strukturellen Veränderungen in der Landwirtschaft.

Das Ziel einer ökologischen Landwirtschaft von einem im Gesetzentwurf geforderten Anteil von 30-40% bis 2030 sieht der BWGV als problematisch, da bisher die erforderliche Nachfrage und Zahlungsbereitschaft in der Bevölkerung nicht zu erkennen sind. Ein zentraler Faktor für die erfolgreiche strukturelle Veränderung in diesem Bereich der Landwirtschaft ist die Vermarktung der Produkte. Einerseits muss die Nachfrage nach regionalen und biologisch produzierten Lebensmitteln in Baden-Württemberg steigen. Andererseits müssen die Verbraucher bereit sein, einen für den Mehraufwand angemessenen Preis zu bezahlen und auch der Handel muss durch sich ergebende Anreize bereit und überzeugt sein, seine Angebotspolitik entsprechend anzupassen. Ebenso benötigen die Lebensmittelproduzenten und deren genossenschaftliche Vermarktungsorganisationen die Möglichkeit, die nationalen und internationalen Vermarktungspotenziale besser nutzen zu können. Ansonsten sind die Ziele des Eckpunktepapieres aus unserer Sicht nicht zu erreichen. Nur wenn auch außerhalb Baden-Württembergs der hier eingeschlagene Weg Vermarktungsperspektiven aufzeigt, können überregional Impulse zu mehr Nachhaltigkeit gesetzt werden.

Die Regionalkampagnen des Ministeriums „Natürlich. Von.Daheim“ und „Wir versorgen unser Land“ sind dabei von großer Bedeutung. Dennoch: die Vermarktung darf nicht an Landesgrenzen haltmachen und weitere Maßnahmen sind notwendig, um Betriebe für die Zukunft aufzustellen. Eine Produktion regionaler Produkte nur für Baden-Württemberg wird bald an ihre Absatzgrenzen stoßen. Über das Marketing hinaus muss die Zukunft der Landwirtschaft daher ganzheitlich strukturell gedacht werden – mit weiteren Förderungen, wie zum Beispiel Strategie-, Personal- und Digitalisierungsberatung.

Das Anhörungsverfahren wurde am 28. April geschlossen und auch der BWGV hat seine Stellungnahme eingereicht. Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter dem Download.

 

 

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