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TTIP-Beirat Baden-Württemberg steht für offene Diskussion

Europaminister Peter Friedrich, Minister für den Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten in Baden-Württemberg, im Gespräch.
Uli Regenscheidt

Wirtschaftspolitik taugt normalerweise nicht dazu, um Massen zu mobilisieren und über Wochen oder gar Monate Diskussionen in Familien, unter Freunden und bei Veranstaltungen zu prägen. Doch genau dies ist es, was seit langer Zeit mit dem Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen den USA und der Europäischen Union geschieht. Dass einem umfassenden Abkommen mit den USA, der zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt nach der EU, mehr Aufmerksamkeit zuteilwird, als Abkommen mit Japan, Singapur oder Südkorea, ist wenig überraschend. Auch die Landesregierung Baden-Württembergs führt diese Diskussion. Als Herzland Europas und Land mit einer offenen Volkswirtschaft und zahlreichen mittelständischen, auch genossenschaftlichen Unternehmen, die auf den Export angewiesen sind, müssen wir uns nicht nur dafür interessieren, was in Brüssel und den USA verhandelt wird. Wir müssen Globalisierung fair und gerecht gestalten. In zahlreichen Gesprächen in Brüssel konnten wir bei vielen unserer Anliegen, wie beispielsweise der Ablehnung der privaten Schiedsgerichtsverfahren, Verbesserungen und Klärungen erreichen.

Forderungskatalog zu Freihandelsabkommen aus Baden-Württemberg

Als bislang einziges Land hat die Landesregierung in Baden-Württemberg einen eigenen Forderungskatalog zum Freihandelsabkommen für die Verhandlungen beschlossen. Diesen bringen wir unter anderem bei den EU- Institutionen aber auch in den Bundesrat ein, der bei der Ratifikation mitbeschließend sein wird. Mehrere Anträge Baden-Württembergs, etwa zur Herausnahme der Kultur und öffentlichen Daseinsvorsorge aus dem Verhandlungsmandat oder für eine rechtstaatliche Ausgestaltung des Investorenschutzes, wurden vom Bundesrat auch bereits beschlossen. Sehr klar ist auch unsere Forderung einer mittelstandsfreundlichen Ausgestaltung des Marktzugangs und des Regulierungsrahmens. TTIP macht nur Sinn, wenn die Vereinbarungen der Absicherung des erreichten Schutzniveaus in einem globaleren Rahmen dienen. Und die wechselseitige Anerkennung von Standards und Zertifizierungsverfahren in der Marktüberwachung und Produktzulassung dürfen nicht „versteinern“. Standards müssen mit neuen Erkenntnissen, Technologien und demokratischen Beschlüssen weiter verbessert werden können.

Beirat der Landesregierung – öffentlich und transparent

Um Sorgen und Erwartungen der Bürger und betroffener Akteure, wie zum Beispiel der kommunalen Spitzenverbände und der genossenschaftlichen Verbände, aufzugreifen, hat die Landesregierung einen eigenen TTIP-Beirat eingerichtet. Im Oktober 2015 fand die erste Sitzung statt, und im Gegensatz zu den Beiräten auf Bundes- und EU-Ebene vollständig öffentlich. Dieser Beirat bildet zum einen eine Plattform für die Vertreter zahlreicher Nichtregierungsorganisationen und Verbände, ihre Anliegen sowohl der Landesregierung als auch sich gegenseitig deutlich zu machen. Und er dient der Information und Transparenz. Denn Haupthindernis für eine aktive Gestaltung von Globalisierung durch ein ambitioniertes und demokratisch legitimiertes TTIP-Abkommen ist das durch Intransparenz entstandene Misstrauen. Dieses kann nur durch eine offene Diskussion über Interessen, Chancen und Risiken wieder abgebaut werden.

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