Am 7. Oktober 2024 hat die Landesregierung gemeinsam mit rund 50 beteiligten Vertretern aus Landwirtschaft, Naturschutz, Handel, Verarbeitung, Vermarktung, Erzeugung, Gesellschaft, Wissenschaft, Kirchen und Politik einen Gesellschaftsvertrag für die Zukunft der Landwirtschaft und der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg unterzeichnet. Er ist das Ergebnis des breit angelegten Strategiedialogs Landwirtschaft der am 26. Juli 2022 ins Leben gerufen wurde, mit dem Ziel, die kleinstrukturierte, bäuerliche Landwirtschaft in Baden-Württemberg zu erhalten und die biologische Vielfalt in der Kulturlandschaft zu stärken. Eine angemessene und faire Bezahlung für landwirtschaftliche Erzeugnisse sollte ermöglicht und regionale Produkte gefördert werden. Im Staatsministerium wurde die Geschäftsstelle als strategische Koordinations- und Anlaufstelle für den Gesamtprozess angesiedelt. Beteiligte Fachressorts sind das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg.
In fünf Arbeitsgruppen bestehend aus je ca. 20 Vertretern verschiedener Interessenverbände, des Lebensmitteleinzelhandels, landwirtschaftlichen Praktikerinnen und Praktikern aus verschiedenen Betriebszweigen, Wissenschaft, Verwaltung und privaten Unternehmen wurden konkrete Maßnahmen und Empfehlungen erarbeitet. Der BWGV hat aktiv in drei der fünf Arbeitsgruppen mitgearbeitet:
- AG 1 Weiterentwicklung regionaler, nachhaltiger und resilienter Wertschöpfungsketten“
- AG 2 „Biodiversitätsfördernde Produktion vom Acker bis zur Verpackung sichtbar machen“
- AG 5 „Reallabore und Modellprojekte“
Ebenso waren mit der Lauffener Weingärtner eG, der Reichenau-Gemüse eG und der Schwarzwaldmilch Mitgliedsgenossenschaften direkt in den Arbeitsgruppen aktiv.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden von der Geschäftsstelle in Abstimmung aller beteiligten Akteure in einer Gemeinsamen Vereinbarung für die Zukunft der Landwirtschaft und der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg zusammengefasst.
Selbstverpflichtungen von und Handlungsempfehlungen an die Akteure wurden darin formuliert. So verpflichten sich beispielsweise die beteiligten Akteure des Lebensmitteleinzelhandels zu Folgendem:
„Die Listung von regionalen Produkten der Qualitätsprogramme des Landes (Qualitätszeichen Baden-Württemberg, QZBW, und Biozeichen Baden-Württemberg, BIOZBW) auf weitere Produktgruppen sowie die sichtbare Platzierung soll weiter ausgebaut werden…….“
Und der BWGV geht mit weiteren Akteuren der Wertschöpfungskette folgende Verpflichtung ein:
„Wir unterstützen regionale Strukturen durch Kooperationen verschiedener Akteure der Wertschöpfungskette, um die Warenverfügbarkeit regionaler Produkte zu erhöhen – insbesondere auch in der Außer-Haus-Verpflegung (diese Selbstverpflichtung hat bei 4. ebenfalls Gültigkeit).“
Die vollständige Vereinbarung mit Selbstverpflichtungen und Handlungsempfehlungen, sowie die Endberichte der Arbeitsgruppen können hier eingesehen werden.
Für die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen aus dem Strategiedialog hat die Landesregierung im Doppelhaushalt 2025/2026 und den Folgejahren zusätzlich knapp 120 Millionen Euro vorgesehen. Dazu kommt die Sicherung von Landesmitteln nach dem Wegfall einer Bundesförderung, so dass die Gesamtsumme 143 Millionen Euro beträgt. Auch der BWGV wird an der Umsetzung von Selbstverpflichtungen und Maßnahmen arbeiten.