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Mehr Geld für die energetische Sanierung – ein Antrag für sämtliche Förderwünsche

Energetische Sanierung - aktuelle Förderungsbedingungen
Zukunft Altbau

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Seit 1. Januar 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie integriert mehrere Programme der bisherigen Träger Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und macht damit die Förderlandschaft übersichtlicher und noch attraktiver. Hauseigentümer können sich 2021 mit nur einem Antrag um praktisch alle für sie in Frage kommenden Förderangebote bewerben. Hinzu kommt eine Verbesserung der finanziellen Unterstützung für energetische Sanierungen. Die BEG integriert zehn KfW- und Bafa-Förderprogramme ganz oder teilweise. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer kommen so ab sofort mit nur einem Antrag an finanzielle Unterstützung – auch wenn sie mehrere Maßnahmen beantragen. Zudem gibt es höhere Zuschüsse. Diese Bedingungen machen energetische Sanierungen für Hauseigentümer attraktiver denn je und sollten im Beratungsgespräch thematisiert werden. Vorerst gilt die BEG nur für Zuschüsse bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen. Ab 1. Juli 2021 soll auch die Förderung von Gesamtsanierungen auf das neue System umgestellt werden. Um möglichst viele Eigenheimbesitzer über die aktuellen Förderbedingungen zu informieren, ist eine zielgerichtete Ansprache über verschiedene Kanäle hinweg erforderlich. Die Beraterinnen und Berater der Volksbanken und Raiffeisenbanken sind dabei wichtige Multiplikatoren. Sie können das in sie gesetzte Vertrauen bei Kundengesprächen zu Bausparverträgen und Finanzierungen nutzen, um einerseits auf die Wichtigkeit von energetischen Sanierungen und andererseits auf die attraktiven Förderungen aufmerksam zu machen.

Neuordnung der Einzelmaßnahmenförderung – Start mit Zuschüssen

Wer sich für eine finanzielle Unterstützung von energetischen Einzelmaßnahmen interessiert, kann wie bisher zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszuschuss wählen. Die neue Kreditvariante im Rahmen der BEG wird jedoch erst ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung stehen. Die Fördersätze für Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen, die erst mit dem Klimapaket am 1. Januar 2020 eingeführt wurden, bleiben gleich. Wer jedoch einen geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude als Resultat einer Energieberatung vorweisen kann und eine Maßnahme daraus realisiert, bekommt einen Förderbonus von fünf Prozentpunkten bei der Umsetzung. Die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung wird dadurch nochmal deutlich attraktiver. Der Staat fördert die Beratung bereits mit 80 Prozent, kommt ein iSFP-Bonus bei der Ausführung hinzu, macht sich die Beratung insgesamt betrachtet sogar mehr als bezahlt.

So zahlt sich der iSFP-Bonus aus

Wer bei einem Ölkesseltausch etwa eine Wärmepumpe oder Biomasseanlage einbaut, erhält vom Staat 50 Prozent der Investitionskosten als Förderung statt wie bisher 45. Kostet die Wärmepumpe beispielsweise 18.000 Euro, gibt es in diesem Fall 9.000 Euro Zuschuss. Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel steigt der Investitionszuschuss von 40 auf 45 Prozent, wenn vorher eine Ölheizung eingebaut war. Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke, neue Fenster sowie Lüftungsanlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung, die die Gebäudehülle im notwendigen Maß energieeffizienter machen, erhalten 20 Prozent Zuschuss. Mit dem iSFP-Bonus gibt es 25 Prozent. Kostet eine Dämmung etwa 60.000 Euro, gibt es also maximal 15.000 Euro vom Staat dazu. Beachtet werden sollte in diesem Zusammenhang, dass die Obergrenze für förderfähige Kosten nicht überschritten werden darf. Sie wurde von 50.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht – eine weitere Verbesserung des BEG gegenüber der bisherigen Förderung. Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kann mehrmals genutzt werden. Es muss jedoch eine Verbesserung der energetischen Qualität erfolgen, sonst gibt es kein Geld. Damit kein Missbrauch getrieben wird, wird es künftig – auch bei den Einzelmaßnahmen – verstärkte Kontrollen vor Ort geben.

Zwei neue Zuschläge bei umfassenden energetischen Sanierungen

Die BEG-Zuschuss- und Kreditförderung für Gesamtsanierungen, die sogenannte Effizienzhaus-Förderung, startet zum 1. Juli 2021. Ab dann gibt es kein Geld mehr für die Förderstufe Effizienzhaus 115. Sie fällt aus der Förderung, da sie keinen zukunftsfähigen energetischen Standard darstellt. Die Stufen Effizienzhaus 100, 85, 70 und 55 bestehen weiter. Die Förderung liegt bei diesen Stufen zwischen 27,5 und 40 Prozent Tilgungszuschuss. Neu ist das Effizienzhaus 40 für Sanierungen. Hier gibt es einen besonders hohen Zuschuss von 45 Prozent. Hinzu kommen zwei mögliche Zuschläge: die EE-Effizienzklasse und der auch bei den Einzelmaßnahmen eingeführte iSFP-Bonus. Wer erneuerbare Energien nach der Sanierung nutzt, erhält fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld. So soll die bisherige zusätzliche Marktanreiz-Förderung des Bafa für erneuerbare Energien bei Gesamtsanierungen kompensiert werden. Der iSFP-Bonus beträgt bei der Effizienzhaus-Sanierung ebenfalls fünf Prozentpunkte. Bedingung ist, dass der iSFP mit der umfassenden Sanierung vollständig umgesetzt wird und mindestens die dort als Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht. Bei der EE-Effizienzhausklasse erhöhen sich zudem die förderfähigen Kosten von 120.000 auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Das bedeutet: Wer bisher für ein KfW-Effizienzhaus 55 einen Zuschuss von 40 Prozent und bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss bekommen hat, erhält nun einen Zuschuss von 55 Prozent und bis zu 82.500 Euro, wenn der Standard Effizienzhaus 40 mit beiden Zuschlägen, der EE-Effizienzhausklasse und dem iSFP-Bonus, erreicht wird.

Auch mehr Geld für Baubegleitung

Die Baubegleitung durch Experten berechtigt ebenfalls zu mehr Fördergeld: Für eine qualifizierte Baubegleitung gewährt der Staat bislang Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Kosten, bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben. Dieser Betrag steigt nun bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf maximal 5.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern sogar auf bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf 20.000 Euro. Für die BEG-Förderung wird im Übrigen keine neue Behörde geschaffen: Das Bafa nimmt für Einzelmaßnahmen die Anträge für Zuschüsse an, die KfW ab 1. Juli 2021 die für Kredite. Für die ebenfalls ab Juli startende BEG-Zuschuss- und Kreditförderung für Gesamtsanierungen bleibt ausschließlich die KfW zuständig. Bis dahin gelten für Gesamtsanierungen die alten KfW-Förderregeln. Ab 2023 soll das Bafa alle Zuschussanträge bearbeiten und die KfW für alle Kreditvarianten zuständig sein.

Info-Veranstaltungen

Info-Veranstaltungen „Vom Altbau zum energieeffizienten Wohlfühlhaus: von der Erstberatung, über aktuelle Fördermittel bis hin zu effizienten Haustechniken“.

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Ansprechpartner beim BWGV

Im Rahmen einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und der Bausparkasse Schwäbisch Hall erscheinen im Geno Graph in loser Reihenfolge Artikel und aktuelle Informationen rund um das Thema energetische Sanierung. Ansprechpartner beim BWGV zu den Aktivitäten im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung ist Axel Klima, axel.klima@bwgv-info.de

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