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Beratungsthema für Genossenschaftsbanken: Neue Förderung energetischer Sanierung

Zukunft Altbau - energetische Sanierung
Zukunft Altbau

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Seit diesem Jahr sind energetische Sanierungen durch verbesserte staatliche Förderbedingungen und die CO2-Bepreisung finanziell deutlich attraktiver als bislang. Zudem gilt: Die Investition in klimafreundlichen, zukunftsfähigen Wohnraum lohnt sich immer. Gerade in Krisenzeiten macht es viel Sinn, über die energetische Sanierung von Gebäuden nachzudenken und diese anzupacken. Der Vorteil für den Einzelnen ist – neben der Einsparung von Energiekosten und einer geringeren Abhängigkeit von Preisschwankungen am Energiemarkt – ein zukunftsfähiges, werthaltiges Gebäude mit hohem Wohnkomfort. Auch der gesamtgesellschaftliche Nutzen liegt auf der Hand: Erstens wird mit der Beschäftigung des lokalen Handwerks das Geld im regionalen Wirtschaftskreislauf gehalten und somit heimische Arbeitsplätze gesichert. Zweitens wird mit einer energetischen Sanierung und entsprechenden CO2-Einsparungen der drohenden Klimakrise entgegengewirkt. Maßnahmen zur Energieeinsparung ermöglichen es Hauseigentümern, Verantwortung auch für künftige Generationen zu übernehmen und unsere Heimat und unser kulturelles Erbe zu bewahren. Die Bundesregierung hat die Wichtigkeit von energieeffizientem Bauen und Wohnen ebenfalls erkannt: In ihrem zum Jahresbeginn 2020 veröffentlichten Klimapaket wurde ein ganzes Maßnahmenbündel angestoßen. Dadurch verändern sich auch die Rahmenbedingungen für Hauseigentümer erheblich. Grund genug für die Berater der Volksbanken und Raiffeisenbanken, jetzt ihre Kunden mit Hausbesitz aktiv auf diese neuen und interessanten Fördermöglichkeiten anzusprechen.

CO2-Bepreisung und erhöhte Förderungen

Ein zentraler Punkt des Klimapakets ist die CO2-Bepreisung. Die Wärmeerzeugung auf Basis von fossilen Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas wird künftig deutlich teurer. Für 2021 ist ein Einstieg mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 für Kraft- und Brennstoffe des Verkehrs- und des Gebäudebereichs vorgesehen. Bis 2025 soll der Preis schrittweise auf 55 Euro steigen. In den ersten fünf Jahren beträgt der Zuschlag für einen jährlichen Verbrauch von 3.000 Liter Heizöl damit insgesamt rund 1.800 Euro. In Zukunft soll dieser weiter steigen. Das verteuert den Betrieb von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen nochmal erheblich. Für reine Öl- und Gasheizungen bewegen sich die Kosten aufsummiert für die nächsten 20 Jahre in einer Größenordnung von 15.000 bis 20.000 Euro.

Mit erneuerbaren Energien zu heizen wird dadurch finanziell immer lohnenswerter. Dies gilt umso mehr, da die Bundesregierung gleichzeitig eine deutlich bessere Förderung anbietet: Der Tausch alter, fossiler Heizungen gegen klimafreundlichere Alternativen wie Wärmepumpen, Pelletkessel und Solarthermie-Anlagen wird mit erhöhten Zuschüssen belohnt. Auch für Dämmmaßnahmen gibt es stark verbesserte Konditionen. Hinzu kommen die steuerlichen Begünstigungen für energetische Sanierungen.

Die neuen Förderbausteine im Detail

Wer seit dem 1. Januar 2020 seine Heizungsanlage erneuert, Fenster austauscht, die Gebäudehülle dämmt oder eine Lüftungsanlage einbaut, kann von steuerlichen Begünstigung für energetische Sanierungsmaßnahmen auch bei selbst genutztem Wohneigentum profitieren. Hauseigentümer dürfen 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Kosten, maximal 40.000 Euro, über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuerschuld abziehen. Zu Jahresbeginn ist auch die Austauschprämie für alte Ölheizungen in Kraft getreten. Alternativ zur steuerlichen Begünstigung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 45 Prozent der Investitionskosten, wenn bei einem Kesseltausch ein klimafreundlicheres Modell auf der Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird. Wer seine Ölheizung etwa durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage ersetzt, erhält den Zuschuss in voller Höhe. Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel – zum Beispiel über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent.

Für effiziente und klimafreundliche Heizungen, die beispielsweise eine Gasheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse des BAFA: 35 Prozent für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, 30 Prozent für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent und 20 Prozent für Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind.

Geht es um Dämmungen, neue Fenster, die Heizungsoptimierung oder den Anschluss an Wärmenetze, können Hauseigentümer auf die ebenfalls stark aufgewerteten Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückgreifen. Die förderfähigen Kosten zum KfW-Effizienzhaus steigen von 100.000 Euro auf 120.000 Euro, ein Zuschuss – je nach Effizienzhausstandard – zwischen 30.000 und 48.000 Euro. Bei Einzelmaßnahmen sind es maximal 10.000 Euro, die förderfähigen Kosten wurden auf 50.000 Euro angehoben. In finanzieller Hinsicht sind die KfW- und BAFA-Gelder ähnlich attraktiv wie die neuen steuerlichen Begünstigungen. Je nach individuellem Steuersatz können aber Unterschiede zu Tage treten.

Die fachliche Überprüfung wurde ebenfalls geregelt: Bei einer steuerlichen Förderung reicht eine Fachunternehmererklärung des durchführenden Handwerkers aus, der letztlich damit auch haftet. Bei der KfW-Förderung muss ein Gebäudeenergieberater die baulichen Maßnahmen begleiten und prüfen. Zur Qualitätssicherung ist die ebenfalls geförderte Baubegleitung in beiden Fällen empfehlenswert.

Seit dem 1. Februar 2020 gibt es zudem deutlich mehr Geld vom Staat für eine Energieberatung vor Ort. Sie ist die Basis einer gelungenen Sanierung und umfasst die Prüfung des energetischen Gebäudezustands, die Erstellung eines Sanierungskonzepts beispielsweise über einen individuellen Sanierungsfahrplan samt Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie eine Übersicht über Fördermöglichkeiten.

Informationen zu den Förderbedingungen

Zukunft Altbau hat die aktuellen Förderbedingungen in einem endkundenorientierten Mustervortrag als Foliensammlung zusammengestellt. Dieser stellt die Neuerungen kompakt und anschaulich dar und eignet sich auch bestens dafür Interessierte – virtuell – zu beraten. Der Vortrag steht kostenlos zum Download bereit: www.zukunftaltbau.de/mustervortrag-foerderung.

Ansprechpartner beim BWGV

Im Rahmen einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und der Bausparkasse Schwäbisch Hall erscheinen im Geno-Graph in loser Reihenfolge Artikel und aktuelle Informationen rund um das Thema energetische Sanierung. Ansprechpartner beim BWGV zu den Aktivitäten im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung ist Axel Klima, axel.klima@bwgv-info.de.

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