Seit dem 23. September 2020 liegt der vom Bundeskabinett verabschiedete Kabinettsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG-E) vor. Darin wird unter anderem die Absenkung der Ausschreibungsgrenzen von 750 kW auf 500 kW ab 1. Januar 2021 gesetzlich festgelegt. Das würde für Energiegenossenschaften und andere kleine Marktakteure das Hauptgeschäftsfeld erheblich eingrenzen und eine weitere Verdrängung vom Photovoltaikmarkt bedeuten. Viele Energiegenossenschaften planen Photovoltaikprojekte am oberen Rand der bisherigen Grenze, damit sie hauptamtliche Arbeitsplätze schaffen bzw. erhalten können. Wenn diese nun aufgrund der Absenkung der Ausschreibungsgrenzen in rein ehrenamtlichen Strukturen tätig sein müssten, ginge großes unternehmerisches Potential verloren - vor allem auch in ländlichen Regionen. Zudem fehlen im Kabinettsentwurf Anpassungen im Bereich der genossenschaftlichen Mitgliederversorgung im Sinne eines Energy Sharings, des atmenden Deckels für Solarstrom und der Eigenversorgung.
Ferner ist der von der Bundesregierung festgelegte Anteil an erneuerbaren Energien im Stromsektor auf 65 Prozent bis 2030 mit der aktuellen Ausbaugeschwindigkeit nicht zu erreichen. Die verankerten Ausbaupfade sollten für die Jahre 2021 bis 2030 auf eine jährlich zu installierende Leistung von 4.700 MW Windenergie an Land, 10.000 MW Photovoltaik und 600 MW Bioenergie angepasst werden, um die deutschen Klima- und Erneuerbare-Energien-Ausbauziele erreichen zu können. Für die Wasserkraft und die Geothermie sind die Rahmenbedingungen so zu ändern, dass ein jährlicher Zubau von jeweils 50 MW ermöglicht wird.
Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband und die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften appellieren daher an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat im weiteren Gesetzesverfahren unbedingt Nachbesserungen im Bereich der Absenkung der Ausschreibungsgrenzen, der Einführung der genossenschaftlichen Mitgliederversorgung, des atmenden Deckels für Solarstrom, des Mieterstroms bzw. der Eigenversorgung und der Absenkung der Smart-Meter-Grenze vorzunehmen.
Die erste Lesung im Bundestag ist voraussichtlich für den 29. Oktober 2020 und die Anhörung zum Kabinettsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 für den 18. November 2020 geplant. Am 27. November 2020 oder 18. Dezember 2020 könnte dann der Bundesrat über den Gesetzesentwurf abstimmen. Der DGRV hat bereits eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Außerdem werden auf der Homepage (https://www.dgrv.de/news/eeg-novelle-2020-2/) stets detaillierte und aktuelle Erkenntnisse veröffentlicht.