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Genussführer 2023 der „Schmeck den Süden“-Gastronomie vorgestellt

Genussführer BW 2023 vorgestellt
Gunter Endres

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Bei der Suche nach Kompetenz für Vielfalt, Genuss und regionalen Spezialitäten führt kein Weg an Baden-Württemberg vorbei. Die regional ausgerichtete Gastronomie und unsere ‚Schmeck den Süden‘-Gastronomen sind wichtige Botschafter des Genießerlands Baden-Württemberg. Mit ihrer einzigartigen Kooperation und mit einem vorbildlichen Engagement für einen nachvollziehbaren, regionalen Genuss setzen sich die ‚Schmeck den Süden‘-Gastronomen für ihre Region ein. Dabei stehen sie auch für eine verlässliche Zusammenarbeit mit den regionalen Erzeugern. Der Genussführer dient als ein verlässlicher Wegweiser der guten regionalen Küche zu den vielen kulinarischen Erlebnissen bei den baden-württembergischen ‚Schmeck den Süden‘-Gastronomen“, sagte der Minister anlässlich der Vorstellung des Genussführers der „Schmeck den Süden“-Gastronomen in Stuttgart. 

Das Genießerland Baden-Württemberg kann 290 „Schmeck den Süden“-Gastronomen und 72 „Schmeck den Süden – Genuss außer Haus“- Betrieben flächendeckend mit einem authentischen und transparent regionalen Angebot aufwarten. Dies schließt auch ein Qualitätssicherungssystem ein. Bereits seit 2002 wird jährlich ein aktualisierter Restaurantführer mit den „Schmeck den Süden“-Betrieben aufgelegt. Im Rahmen dieser Aktion findet die baden württembergische Gastronomie Unterstützung bei ihrer Marktpositionierung und Profilierung mit einem regionalen Speisen- und Getränkeangebot. 

„Baden-Württemberg ist eine anerkannte Genussregion mit einem unverwechselbaren Profil. Unser kulinarisches Angebot zeigt die Vielfalt unseres Landes und die große Verbundenheit der Gastronominnen und Gastronomen mit ihrer jeweiligen Region. Dies wird im neuen Genussführer 2023 sichtbar“, so Minister Hauk. Dieses Nachschlagewerk wird stets aktualisiert und ergänzt. So lässt sich aus dem neuen Genussführer 2023 der ,Schmeck den Süden‘-Gastronomen mit 290 Teilnehmerinnen und Teilnehmern nun auch entnehmen, ob eine E-Ladesäule vorhanden ist oder ob die Gaststätte ein Siegel für ein zertifiziertes Umweltmanagement (z.B. EMAS) besitzt. 

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