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Genossenschaftliche Dorfläden im Erfahrungsaustausch

Dorfläden-Erfahrungsaustausch beim BWGV Stuttgart
Gunter Endres

Wenn im Ort der letzte „Tante-Emma-Laden“ dicht gemacht hat und sich kein Supermarkt ansiedeln will, sind genossenschaftlich betriebene Dorfläden, meist Hand in Hand zwischen Bürgern und Kommune initiiert, eine Lösung für die Nahversorgung mit Lebensmitteln. Am 29. November trafen sich im GENO-Haus Stuttgart unter der Leitung von Dr. Michael Roth, Abteilungsleiter im Bereich Beratung Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften, über 30 Verantwortliche von 15 Dorfladen-Genossenschaften, allesamt Mitglieder des BWGV, um Erfahrungen auszutauschen und neue Impulse aufzunehmen. Mit Stand Dezember 2017 sind 26 Dorfläden-eGs Mitglied im BWGV.

Themen waren unter anderen die Professionalisierung der Buchhaltung, Prüfungsfragen, eine vergleichende Betrachtung der Betriebswirtschaftlichkeit auf Basis der Auswertung einer BWGV-Umfrage, das Spannungsfeld zwischen Personaleinsatz und ehrenamtlicher Tätigkeit sowie die Zusammenarbeit der Gremien der Genossenschaft. Ioannis Skouras von der in Reutlingen ansässigen BÄKO Südwürttemberg eG, Leiter des Rechnungswesens und Prokurist, stellte das modular aufgebaute Dienstleistungsangebot des Buchhaltungsservices, das ein Teil der BÄKO-Mitglieder, also Bäckereien, in Anspruch nimmt, vor. „Unseren Service, der auf Stundenbasis abgerechnet wird, nutzen aber auch andere Genossenschaften“, so Skouras.

Infos zur Prüfung von Kleinstgenossenschaften

Thomas Bösner, Prüfungsgruppenleiter im BWGV-Bereich Prüfung Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften, ging auf die Novelle des Genossenschaftsgesetzes von Mitte 2017 ein und informierte über deren Auswirkungen auf die gesetzliche Prüfung. „Für Kleinstgenossenschaften gibt es eine neue vereinfachte Prüfung. Das heißt, alle vier Jahre die große Prüfung, dazwischen im Zwei-Jahres-Rhythmus die kleine mit lediglich einer Durchsicht von maximal sechs einzureichenden Unterlagen wie zum Beispiel Mitgliederliste und Sitzungsprotokolle der Organe – dies alles ohne Vor-Ort-Besuch.“ Bösner erläuterte die Voraussetzungen, um als Kleinstgenossenschaft gelten zu können. Von drei Kriterien, die sich auf Mitarbeiterzahl, Bilanzsumme und Umsatz beziehen, müssen zwei erfüllt sein. Zudem darf in der Satzung der Genossenschaft keine Nachschusspflicht der Mitglieder festgehalten sein. Darlehen von Mitgliedern sind ebenfalls ausgeschlossen.

Dr. Michael Roth, BWGV-Bereich Beratung Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften, präsentierte die Ergebnisse einer Umfrage bei den Dorfladen-Genossenschaften. Mitgemacht haben 18 Genossenschaften mit zusammen 20 Läden. Abgefragt wurden die Anzahlen Mitglieder, Aufsichtsräte und Vorstände. Zudem die Entfernung zum nächsten Lebensmittelmarkt und die Einwohnerzahl des Orts, in dem sich der Dorfladen befindet. Öffnungszeiten, Verkaufsfläche, Miete, Heizund Stromkosten waren weitere Abfragen. Dritter Frageblock waren Fragen nach Lieferanten und Serviceleistungen der Dorfläden wie zum Beispiel Lieferservice und Zusatzdienstleistungen. Auch abgefragt: Mitarbeiterzahl und Personalkosten sowie Umsätze und Gewinne. Letzter Punkt: Wie unterstützt die Kommune – etwa durch Mietminderung? Fazit: Die Bandbreite der Ergebnisse ist enorm.

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