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Gewinnsparverein und Banken mit Soforthilfe für soziale Einrichtungen – ein Interview

Gewinnsparverein und Banken mit Soforthilfe für soziale Einrichtungen – ein Interview mit Jürgen Rehm
Screenshot Jürgen Rehm

Die Corona-Pandemie ist allgegenwärtig und trifft sämtliche gesellschaftlichen Bereiche. Auch und gerade soziale Einrichtungen. Der Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg (GSV) hat in kürzester Zeit ein Projekt auf die Beine gestellt, mit dem die Genossenschaftsbanken soziale Organisationen unterstützen können. Die Geno-Graph-Redaktion sprach darüber mit Jürgen Rehm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gewinnsparvereins.

Herr Rehm, der GSV gehört zu den Förderern der Verbreitung des genossenschaftlichen Wertekanons in unserer Gesellschaft. Unter anderem unterstützt der GSV die wissenschaftlich begleitete Transformation der genossenschaftlichen Werte in die Alltagspraxis des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenlebens. Spielen in Krisenzeiten die genossenschaftlichen Werte aus ihrer Sicht eine wichtige Rolle?

Ganz klar, die Genossenschaften sind aus meiner Sicht ein klares Erfolgsmodell einer starken Gemeinschaft mit wichtigen Werten (auch in Krisenzeiten) im Gepäck. Lokal verankert, überregional vernetzt, ihren Mitgliedern verpflichtet und demokratisch organisiert: Diese Merkmale kennzeichnen Genossenschaften. Die Idee der Genossenschaft entstand im 19. Jahrhundert. Aus Selbsthilfe-Einrichtungen wurde ein Erfolgsmodell, das sich bis heute bewährt. Getragen von der genossenschaftlichen Idee: „Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele.“ Diese Überzeugung der Gründungsväter Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch teilen Genossenschaften seit über 160 Jahren. Gerade in Krisenzeiten spielen die genossenschaftlichen Werte wie Solidarität, Vertrauen, Verantwortung dabei eine noch wesentlichere Rolle. Man braucht in Krisenzeiten mehr denn je einen verlässlichen Partner an der Seite.

Nun haben wir es mit der gigantischen Herausforderung Corona-Pandemie zu tun. Was ist Ihre aktuelle Idee, wie Genossenschaftsbanken ganz praktisch Solidarität üben können?

Das Corona-Virus stellt die Einwohner in Baden-Württemberg, in Deutschland und auf der ganzen Welt vor neue Herausforderungen. Soziale Kontakte sind eingeschränkt und Veranstaltungen abgesagt. Was jetzt gilt, könnte in wenigen Stunden schon nicht mehr gelten. Die Politik und die Menschen reagieren mit Soforthilfemaßnahmen in den Regionen im großen Stil. Auch in Zeiten der Corona-Virus-Pandemie kann man darauf vertrauen, dass die Bankdienstleistungen der Volksbanken und Raiffeisenbanken weiterhin zur Verfügung stehen. Da galt es, mit Solidarität einen wichtigen Schritt weiter zu gehen. Insbesondere Tafelläden, Institutionen in der Pflege, Palliativvereine, Wohlfahrtsorganisationen etc. benötigen dringend Unterstützung und finanzielle Mittel.

Mit gutem Beispiel voran ging das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg und hat am 25. März ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Unsere Idee war dann, dass wir auch Vereine und gemeinnützige Institutionen, die hauptsächlich über das bürgerschaftliche Engagement der Menschen in den Regionen organisiert sind, zu unterstützen.

Schnelles Handeln war gefragt und dabei ist das „Soforthilfeprogramm Corona“ vom Gewinnspar-Team kreiert und am 25. März genehmigt an den Start gebracht worden.

Wie funktioniert das Soforthilfeprogramm Corona?

Vereine und gemeinnützige Institutionen, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und/oder akute Liquiditätsengpässe erleiden, können mit einer einmaligen Spende unbürokratisch und schnell über ihre Volksbank oder Raiffeisenbank unterstützt werden.

Was wird gefördert?

Die Einrichtungen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, unter anderem für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Räumlichkeiten, Leasingraten etc. durch eine Spende unterstützt werden. Diese Fördermöglichkeit von Verwaltungskosten über Reinerträge des VR-GewinnSparens ist nur im Rahmen dieses Soforthilfeprogramms und nur im Jahr 2020 gültig.

Welche organisatorischen und bürokratischen Hürden waren zu überspringen und wie gut und schnell hat das funktioniert?

Organisatorisch haben wir ein Konzeptentwurf im Team erarbeitet und dieses Konzept dem Regierungspräsidium in Karlsruhe zur Genehmigung vorgelegt. Es war unglaublich, wie schnell und unbürokratisch alles ging.

Nachts im Homeoffice wurde das Grobkonzept erarbeitet und im Gewinnspar-Team am Vormittag per Videokonferenz abgestimmt, am Abend an das Regierungspräsidium digital eingereicht und am nächsten Morgen war bereits die Genehmigung zum Konzept da.

Was müssen die Banken tun, um das Programm ins Rollen zu bringen?

Das Programm ist auf Freiwilligkeit ausgelegt. Jede Bank kann selbst entscheiden ob sie mitmacht und wenn ja, in welcher Ausgestaltung (im Staffelprinzip oder per Einzelanfrage). Wenn die Entscheidung getroffen ist, sollte ein maximaler Spendenrahmen festgelegt und die Kommunikation im Bank-Team abgestimmt werden. Entsprechende Kommunikationspakete (Anschreiben, Anzeigen, Plakate, Webbanner etc.) wurden im Format der Zuversichtskampagne des BVR „Morgen kann kommen“ bereitgestellt.

Wie sieht es mit dem Antragsverfahren der sozialen Einrichtungen, Vereine und gemeinnützigen Organisationen aus, die profitieren wollen? Bis zu welchem Datum kann beantragt werden?

Ein Antrag ist von der Einrichtung mit dem Muster-Antragsformular des Gewinnsparvereins vollständig auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben (auch digital), einzuscannen und an die Genossenschaftsbank per E-Mail zu senden. Optional kann zum Beispiel eine Jury aus Vertretern der Bank und eventuell kommunalen Vertretern die eingereichten Anträge schnellstmöglich bearbeiten und prüfen. Bei allen genehmigten Anträgen werden unbürokratisch und schnell die entsprechenden Geldbeträge als Spende angewiesen. Nach Erhalt der Spende ist eine Zuwendungsbestätigung mit dem Verwendungszweck „Corona“ an die Bank einzureichen.

Das Ende des Beantragungsdatums haben wir auf Ende Oktober 2020 empfohlen.

Welche Empfehlungen geben Sie Ihren Mitgliedsbanken in Sachen Höhe der Spendengelder je Organisation?

Die Soforthilfe kann nach der Zahl der Mitglieder bei Vereinen beziehungsweise der Zahl der Beschäftigten bei anderen gemeinnützigen Institutionen gestaffelt werden: beispielsweise 500 Euro für Vereine mit bis zu 20 Mitgliedern beziehungsweise bis zu fünf (auch ehrenamtlich) Beschäftigten bei anderen gemeinnützigen Organisationen. Oder zum Beispiel 1.000 Euro für Vereine mit bis zu 50 Mitgliedern beziehungsweise bis zu 15 (auch ehrenamtlich) Beschäftigten bei anderen gemeinnützigen Organisationen. Ein weiteres Beispiel: 1.500 Euro für Vereine mit mehr als 50 Mitgliedern respektive mit mehr als 15 (auch ehrenamtlich) Beschäftigten bei anderen gemeinnützigen Organisationen.

Jede Bank kann über die Höhe der Spendengelder selbst entscheiden. Die Soforthilfe kann auch mit einem Einmalbetrag in größeren Summen (im Rahmen der 50-Prozent-Grenze) getätigt werden. Darüber hinaus kann die Soforthilfe auch durch (digitale) Spendenaktionen wie beispielsweise über die Crowdfunding-Plattform, ein Online-Voting oder ähnliches weiter unterstützt werden, um dadurch eine höhere Reichweite zu erlangen und die Vergabe transparent zu gestalten.

Geben Sie ein Gemeinschaftsziel aller Genossenschaftsbanken aus? Wie hoch sollte die Gesamtspendensumme sein?

Wir können nur ein Gemeinschaftsziel für unseren Gewinnsparverein in Baden-Württemberg aussprechen und das haben wir auf 5 Millionen Euro (50 Prozent des Reinertrages aller Mitgliedsbanken im Jahr 2020) ausgerufen. Wie gesagt, die Teilnahme der Bank an dem Förderprogramm ist freiwillig. Wir können noch nicht abschätzen, welche Gesamtsumme zu diesem Programm tatsächlich dann in die Regionen (auch bundesweit) gehen wird.

Können Sie jetzt bereits ein kleines Zwischenfazit ziehen? Wie kommt diese Initiative bei den Banken an und wie reagieren die sozialen Einrichtungen darauf?

Uns erreicht durchweg eine sehr positive Resonanz. Feedbacks wie „Gänsehaut beim Lesen des Rundschreibens; Emotionen pur; kommt genau zum richtigen Zeitpunkt; tolle Aktion und so schnell ausgearbeitet; großes Kompliment, wir legen gleich los; klasse Idee – wird den Vereinen sehr helfen“.

So ein Programm spricht sich schnell herum und die Nachfrage von Vereinen und sozialen Einrichtungen läuft bereits an. Wir sind sehr froh, so ein Förderprogramm in dieser außergewöhnlichen Zeit für die Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg anbieten zu können. Dies motiviert uns, weitere Beiträge für die Regionen ganz nach der genossenschaftlichen Idee im Gewinnspar-Team vorzuhalten.

Ideenbörse: Mit kreativem Tun durch die Krise

Das Soforthilfeprogramm Corona des Gewinnsparvereins Baden-Württemberg ist ein gutes Beispiel, wie schnell und kreativ genossenschaftliche Unternehmen auf die Corona-Krise reagieren. In vielen Genossenschaften entstehen neue Initiativen, Aktionen, Projekte, um den Auswirkungen der Pandemie zu begegnen – beispielsweise bei der Alde Gott eG. Über Ideen und Aktivitäten informiert der BWGV auf der Webseite www.wir-leben-genossenschaft.de/ideenboerse-corona, um einen Austausch zwischen den Mitgliedern des BWGV zu ermöglichen und Impulse weiterzugeben.

Bitte nutzen Sie die Plattform, um Ihre Ideen, Initiativen, Spontanaktionen, Hilfen und Gesten den anderen Verbandsmitgliedern bekanntzumachen – egal, ob sie sich an Mitglieder, Kunden, Mitarbeiter, hilfsbedürftige Dritte oder an die Öffentlichkeit richten. Dazu schicken Sie einfach einige Stichworte und Kontaktdaten, gegebenenfalls auch eine Internet-Seite, zu Ihrer Aktivität an presse@bwgv-info.de.

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