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Warum wir unsere Sicherungseinrichtung schützen wollen

Warum wir unsere Sicherungseinrichtung schützen wollen
BVR

Die Europäische Kommission plant, die Einlagensicherungen in Europa zu vergemeinschaften. Dabei sind die Grundvoraussetzungen dafür sehr unterschiedlich. Manche Länder haben wie Deutschland bereits Gelder zur Sicherung der Spareinlagen zurückgelegt, andere nicht. Auch die neue EU-Richtlinie zur Einlagensicherung ist erst von 14 Ländern Europas umgesetzt worden. Weitere 14 Länder müssen dies noch tun. Hier gibt es also noch Sicherungslücken.

„Niemandem ist es zu vermitteln, warum wir den bewährten nationalen Schutz unserer Ersparnisse gegen eine instabile europäische Sicherungseinrichtung eintauschen sollten. Wir brauchen keine europäische Einlagensicherung“, sagt Dr. Roman Glaser, der Präsident des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbands (BWGV). „Das notwendige Vertrauen in die Sicherheit der Einlagen würde dadurch verloren gehen.“

Um alle Sparerinnen und Sparer in Europa abzusichern, wäre es wichtig, dass die Länder sich an die EU-Richtlinie halten. Statt auf deren Umsetzung zu drängen, sieht der neue Vorschlag, den die Kommission am 24. November 2015 machen will, wohl vor, dass die Einlagensicherungen grenzüberschreitend für einander haften sollen - ohne die Risiken der anderen Beteiligten kontrollieren zu können. Der BWGV und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) lehnen jede Form einer solchen Vergemeinschaftung ab. Dies gilt auch für die Idee einer Rückversicherungslösung. Warum die deutschen Genossenschaftsbanken diese Überlegungen aus Brüssel nicht richtig finden und warum sie ihre Sicherungseinrichtung schützen wollen, zeigt das Erklärvideo.

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