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Kleinanlegerschutz: Erleichterungen für Genossenschaften

Steine in Balance: Weniger Belastung für Genossenschaften
twinlili/pixelio.de

Im Deutschen Bundestag wurde am 23. April das Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet. DGRV und der BWGV begrüßen, dass die Anliegen der Genossenschaften aufgegriffen und Erleichterungen vorgesehen wurden. „Es ist sehr erfreulich, dass sich Genossenschaften auch zukünftig über Darlehen ihrer Mitglieder finanzieren können, ohne dass ein aufwändiger Verkaufsprospekt erstellt werden muss. Damit kann die seit Jahrzehnten vertrauensvoll praktizierte Unternehmensfinanzierung beibehalten werden“, erklärt Dr. Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV.

Ausnahmen für Genossenschaften

Die bisher schon geltende Prospektbefreiung bei der Mitgliedereinwerbung von Genossenschaften wird konsequent auf Angebote von Mitgliederdarlehen übertragen. „In seiner Begründung verweist der Gesetzgeber zu Recht auf den traditionell sehr hohen Mitgliederschutz der Genossenschaften, den insbesondere die Gründungs- und Pflichtprüfungen durch die gesetzlichen Prüfungsverbände gewährleisten“, so Ott weiter.

Gegen Bürokratie-Belastung in Genossenschaften

BWGV und DGRV hatten sich im Gesetzgebungsverfahren gegen neue bürokratische Hürden bei der Genossenschaftsfinanzierung ausgesprochen. „Die Ausnahmeregelungen bewahren Genossenschaften vor erheblichen administrativen Zusatzkosten, die das ohnehin schon hohe Schutzniveau nicht weiter verbessert hätten“, resümiert Ott.

In diesem Zusammenhang wird auch die vom Bundestag fraktionsübergreifend unterstützte Erklärung des Finanzausschusses, nach der Genossenschaften grundsätzlich keine Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) sind, begrüßt. Diese Erklärung festigt das BaFin-Auslegungsschreiben zum KAGB vom 9. März 2015 und gibt den Genossenschaften in Ihren Handlungsspielräumen Sicherheit. Eine Überprüfung des KAGB im Herbst bietet zudem die Chance, die bis dahin gemachten Praxiserfahrung ‎einzubringen. Der BWGV bündelt in zu diesem Zweck die Kommunikation zwischen Genossenschaften und der Bankenaufsicht.

Viele Genossenschaften haben sich individuell bei den zahlreichen Abgeordneten aus Baden-Württemberg bedankt, welche sich persönlich für diese Lösung stark gemacht. Zahlreiche Projekte, die durch die unsichere Rechtslage 2014 ins Stocken geraten sind, wurden insbesondere im Bereich Energieerzeugung wieder aufgenommen.

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