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Genossenschaftsidee wird als erste internationale Kulturerbe-Nominierung vorgeschlagen

Kulturerbe BAG-Franken
BAG-Franken

Mit der zu erwartenden Anerkennung als immaterielles Kulturerbe wird die Genossenschaftsidee mit ihren sozialen, kulturellen, ethischen, emanzipatorischen und ökonomischen Werten und Traditionen geschützt und gewürdigt.

Deutschland nimmt 27 Traditionen und Wissensformen in sein neues bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes auf und setzt damit das entsprechende UNESCO-Übereinkommen um. Die Experten nominierten aus den 27 Kulturformen die Genossenschaftsidee für die internationale „repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“. Mit der zu erwartenden Anerkennung als immaterielles Kulturerbe wird die Genossenschaftsidee der beiden Gründerväter Hermann Schulze- Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen mit ihren sozialen, kulturellen, ethischen, emanzipatorischen und ökonomischen Werten, Traditionen und Dimensionen geschützt und gewürdigt. Ein sichtbarer Beweis für die ungebrochene Kraft ihrer Idee sind die heute weltweit über 900.000 Genossenschaften mit mehr als 800 Millionen Mitgliedern. In Deutschland sind die rund 8.000 Genossenschaften mit 22 Millionen Mitgliedern die stärkste Wirtschaftsorganisation. Mit rund 3,8 Millionen Menschen ist mehr als jeder dritte Baden-Württemberger Mitglied in mindestens einer der derzeit 850 Genossenschaften im Land. Baden-Württemberg ist damit das Bundesland mit der höchsten „genossenschaftlichen Dichte“.

 

BWGV-Interessenvertretung wirkte aktiv mit

Die Interessenvertretung des BWGV unter der Bereichsleitung von Anja Roth wirkte aktiv mit, die Genossenschaftsidee bei den kulturpolitischen Entscheidern als Kulturerbe-Vorschlag zu verankern. Die Initiative war vom Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband (RWGV) ausgegangen. Die Kultusministerkonferenz unter Leitung der Präsidentin, Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann, und die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, haben am 11. Dezember 2014 die Empfehlungen eines unabhängigen Expertenkomitees bestätigt. Deutschland wird seine erste Nominierung bei der UNESCO im März 2015 einreichen. Die Bundesrepublik war 2013 dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Dieses Übereinkommen zielt darauf, lebendige Traditionen zu erhalten und ihre Bedeutung als Quelle von Vielfalt sowie als Garant nachhaltiger Entwicklung zu stärken. Die Aufnahme der Genossenschaftsidee würde der internationalen Vielfalt des immateriellen Kulturerbes eine neue Facette hinzufügen. Bislang ist eine solche Form der gesellschaftlichen Selbstorganisation auf den UNESCO-Listen nicht vertreten.

Die Bewerbung als immaterielles Kulturerbe haben die Deutsche Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft (links Hermann Schulze- Delitzsch) und die Deutsche Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft (rechts Friedrich Wilhelm Raiffeisen) gemeinsam über die Bundesländer Sachsen und Rheinland-Pfalz eingereicht.
Die Bewerbung als immaterielles Kulturerbe haben die Deutsche Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft (links Hermann Schulze- Delitzsch) und die Deutsche Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft (rechts Friedrich Wilhelm Raiffeisen) gemeinsam über die Bundesländer Sachsen und Rheinland-Pfalz eingereicht.

 

 

 

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