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Unser Auftrag: PRÜFUNG

Prüfung
BWGV

Die Prüfungen des BWGV unterstützen den Aufsichtsrat einer Genossenschaft in seiner Überwachungsfunktion und stärken die Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Der BWGV gewährleistet, dass die Prüfungen fachgerecht und effektiv mit der Methode des risikoorientierten Prüfungsansatzes durchgeführt werden. Bei den Mitgliedsgenossenschaften werden nicht nur Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht, sondern auch die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Genossenschaftsgesetz) geprüft. Die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist eine ganzheitliche Unternehmensprüfung, die damit über das sonst im deutschen Gesellschaftsrecht übliche Maß hinausgeht. Der BWGV übernimmt die gesetzlichen Prüfungen nach §53 Genossenschaftsgesetz, Konzernabschlussprüfungen nach §14 PublG, Prüfungen nach §340 k HGB und den ergänzenden Vorschriften des KWG und des WpHG und die Erstellung von Gutachten.

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