Verbände der süddeutschen Milchwirtschaft, darunter auch der BWGV, haben zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Stellung bezogen. Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.
Änderungen in dem Gesetzestext aus dem Referentenentwurf vom 1. Februar 2024 sind zwingend nötig, um eine praxisgerechte Fortentwicklung des Tierwohls zu fördern. Angesichts der Dynamik des Strukturwandels in der Milchviehhaltung und des insbesondere bei den anbindehaltenden Milchviehbetrieben erdrutschartigen Rückgangs der Betriebszahlen sowie der Bestrebungen des Lebensmitteleinzelhandels, vermehrt auf Milch aus Anbindehaltung zu verzichten, ist ein gesetzliches Verbot der Anbindehaltung völlig überflüssig. Darüber hinaus wären von einem Verbot nicht nur Milchkuhhaltungen, sondern auch Mutterkuhhaltungen, die vor allem auch extensives Grünland pflegen, sowie Rinderaufzucht- und Rindermastbetriebe betroffen.
Für die langfristige Umstellung benötigen die Betriebe Planungs- und Investitionssicherheit. Der vorliegende Entwurf würde das Höfesterben drastisch verschärfen. Die Verbände fordern daher, die Frist von fünf Jahren zu verlängern und die Kombihaltung auch in der Zukunft zuzulassen.
Hier gelangen Sie außerdem zur Stellungnahmen des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV).