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Normenkontrollrat: Weniger Bürokratie bei notariellen Beglaubigungen

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Rainer Sturm/pixelio

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Notarielle Beglaubigungen kosten Zeit. Vereinsvorstände müssen sich bei Satzungsänderungen einen Tag Urlaub nehmen, um wegen der notariellen Beglaubigung zum Notar zu gehen. Gründer verstehen nicht, warum sie wegen des Gesellschaftsvertrags wochenlang auf den Termin beim Notar warten müssen. Genossenschaften klagen darüber, dass der Gründungsprozess so lange dauert. Dabei wird bei der notariellen Beglaubigung lediglich die Identität bestätigt, also dass die Unterschrift auf der Urkunde wirklich von der Person stammt, die sie in Gegenwart des Notars leistet. Der Notar prüft nicht den Inhalt der Vereinssatzung oder des Gesellschaftsvertrags oder der Genossenschaftssatzung. Jetzt gibt es die Chance, dass alles viel schneller geht.

Digitalisierung der notariellen Beglaubigung

Am 31. Juli 2019 ist die sogenannte Digitalisierungsrichtlinie der EU (Richtlinie-EU 2019/1151) in Kraft getreten, wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Voraussetzungen für die Digitalisierung der Gründung von Kapitalgesellschaften zu schaffen. Die Digitalisierungsrichtlinie ist bis zum 31. Juli 2021 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesnotarkammer hat bereits eine App dafür entwickelt. Die Bundesregierung sollte die Gelegenheit ergreifen, zeitnah nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen für die digitale Gründung von Kapitalgesellschaften zu schaffen, sondern auch die Voraussetzungen für die digitale Gründung von Genossenschaften und Vereinssatzungen. Die bereits entwickelte App könnte ebenso gut auch für die notarielle Beglaubigung bei diesen Satzungen eingesetzt werden. Damit könnte der Zeitaufwand von Tausenden von Notarterminen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Der Normenkontrollrat empfiehlt, dass die baden-württembergische Landesregierung eine Bundesratsinitiative ergreift, um nicht nur die Gründung von Kapitalgesellschaften, sondern auch die Änderung von Vereinssatzungen und die Gründung von Genossenschaften zu erleichtern.

Bei der Digitalisierung aufholen

In anderen Ländern wie Estland und Norwegen ist es schon längst möglich, eine GmbH digital zu gründen. Deutschland verdankt der EU hier den digitalen Rückenwind. Die Digitalisierungsrichtlichtlinie der EU anerkennt übrigens die Gate-keeper-Funktion der Notare und damit das deutsche Notarwesen. Besonders lobenswert ist, dass die Bundesnotarkammer bereits die technischen Voraussetzungen geschaffen hat.

Der Ratsschreiber ersetzt die notarielle Beglaubigung

Solange die digitalen Angebote nicht vorliegen, könnte der Ratsschreiber, den es noch in rund 800 Kommunen Baden-Württembergs gibt, die öffentliche Beglaubigung vornehmen. Dies müsste aber noch stärker von den Gemeinden beworben werden.  Näheres dazu im Empfehlungsberichten des Normenkontrollrats Baden-Württemberg zum Bürokratieabbau 2018, zu Vereinen und Ehrenamt und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaftsgründungen (www.normenkontrollrat-bw.de).

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