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Neuorganisation der Forstverwaltung stellt auch Genossenschaften vor Herausforderungen

Änderungen in der Organisation der Forstwirtschaft
Torsten Klemm / pixelio.de

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Aufgrund des Kartellverfahrens gegen die Forstverwaltung des Landes Baden-Württemberg, der Änderung des § 46 des Bundeswaldgesetzes und des Koalitionsvertrags der Landesregierung steht die Organisation der Forstverwaltung in Baden-Württemberg vor weitreichenden Veränderungen. Dies stellt auch die genossenschaftlich organisierte Wald- und Forstwirtschaft vor besondere Herausforderungen.

Verlässliche Wettbewerbsbedingungen sind für den Erfolg und die Weiterentwicklung der mittelständisch geprägten Wald- und Forstgenossenschaften sehr wichtig. Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband unterstützt daher grundsätzlich die Bestrebungen der Landesregierung, besonders auch vor dem Hintergrund der wettbewerbsrechtlichen Neubewertung der Forstverwaltung, für Klarheit zu sorgen. Das im Juli 2017 vorgestellte Eckpunktepapier ist ein Schritt in die richtige Richtung. Unabhängig von der derzeitigen Neuorganisation der Forstverwaltung müssen allerdings weitere offene rechtliche Fragestellungen wie auch die zukünftigen Wettbewerbsbedingungen abseits rechtlicher Herausforderungen geklärt werden. In Abstimmung mit seinen Mitgliedern aus der Wald- und Forstwirtschaft hat der BWGV ein Positionspapier erstellt, das auf auf der BWGV-Webseite abrufbar ist.

Derzeit sind im BWGV elf forstwirtschaftliche Genossenschaften vertreten und vereinen dabei sowohl Besitzer von Kommunal- als auch Privatwald. Die Rechts- und Unternehmensform der eingetragenen Genossenschaft (eG) hat sich bei Gemeinschaftsgütern im Allgemeinen sowie bei der Bewirtschaftung von kleinstrukturierten Privat- und Kommunalwäldern im Besonderen bewährt. Die demokratische Kontrolle innerhalb einer Genossenschaft und das Angebot mitgliederorientierter Dienstleistungen zeichnen den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb aus und stellen dabei besondere Vorteile der Rechtsform dar.

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