Die Prüfungen des BWGV unterstützen den Aufsichtsrat einer Genossenschaft in seiner Überwachungsfunktion und stärken die Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Der BWGV gewährleistet, dass die Prüfungen fachgerecht und effektiv mit der Methode des risikoorientierten Prüfungsansatzes durchgeführt werden. Bei den Mitgliedsgenossenschaften werden nicht nur Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht, sondern auch die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Genossenschaftsgesetz) geprüft. Die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist eine ganzheitliche Unternehmensprüfung, die damit über das sonst im deutschen Gesellschaftsrecht übliche Maß hinausgeht. Der BWGV übernimmt die gesetzlichen Prüfungen nach § 53 Genossenschaftsgesetz und Konzernabschlussprüfungen nach § 14 PublG.
Was Sie erwartet
- Durchführung der Jahresabschlussprüfung gemäß GenG und HGB.
- Betreuung der Aufsichtsräte und Vorstände unserer Mitgliedsgenossenschaften in steuerlichen, betriebswirtschaftlichen, geschäftspolitischen und organisatorischen Fragen.
- Abwicklung sonstiger Prüfungen und prüfungsnaher Dienstleistungen.
Was wir erwarten
- Abgeschlossenes Studium mit Schwerpunkt in Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Steuern oder Controlling.
- Mehrjährige Berufserfahrung in der Wirtschaftsprüfung.
- Praktische Kenntnisse in der Anwendung deutscher Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze.
- Erfahrung in der Erstellung von Jahresabschlüssen.
- Strategisches und unternehmerisches Denken.
- Hohe Flexibilität und Belastbarkeit.
Was wir Ihnen bieten
Im Gegenzug bieten wir Ihnen eine von Wertschätzung und Gemeinschaft geprägte Genossenschaftskultur im Verband und bei den Mitgliedern. Darüber hinaus können Sie im spannenden genossenschaftlichen Umfeld ein attraktives Vergütungssystem, ein flexibles Jahresarbeitszeitmodell, einen Dienstwagen sowie überdurchschnittliche Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erwarten.