Springe direkt zum Inhalt , zum Menü .

Empfehlungen zur Anhörung zum EEG 2016

Windräder auf Rapsfeld
neurol/pixelio

/

Zu dem Gesetzentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2016 fand am Montag, den 4. Juli 2016, eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags in Berlin statt. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften des DGRV vertrat dort als Sachverständige die Interessen der Energiegenossenschaften. Die Debatte können Sie hier anschauen.

Ausschreibungen für den Ausbau der Energieversorgung

DGRV-Vorstandsvorsitzender Dr. Eckhard Ott erklärte den Bundestagsabgeordneten die enormen Probleme für Energiegenossenschaften bei der Beteiligung an Ausschreibungen für den Ausbau der Energieversorgung. Gleichzeitig stellte er alternative Vorschläge vor, wie diese Probleme gelöst werden können. Für Windausschreibungen wurde vorgeschlagen, die de-minimis-Vorgabe der Umweltbeihilfeleitlinien vollständig zu nutzen und administrativ den Preis für Windenergieanlagen bis 18 MW und Photovoltaikanlagen bis 1 MW von Bürgerenergiegesellschaften festzulegen. Zudem wurde die garantierte Übertragung des Preises aus den Ausschreibungen auf die Energiegenossenschaften vorgeschlagen. Ferner würde die im Gesetzesvorschlag vorgesehene Bürgerenergieregel nur helfen, wenn der Zuschlag ohne Strafzahlung zurückgegeben werden könnte.

Ebenso wurden in der Anhörung die Mitgliederversorgung und der Mieterstrom thematisiert. Eine Empfehlung an die Mandatsträger war, dass für den Vor-Ort an z.B. Genossenschaftsmitglieder gelieferten Strom nur eine anteilige EEG-Umlage anfallen sollte.

Die ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2016 finden Sie hier.

 

 

Artikel versenden