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EU schnürt Hilfspaket für den Milchsektor

EU schnürt Hilfspaket für den Milchsektor, Foto Uschi Dreiucker pixelio
Uschi Dreiucker/pixelio

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Als Agrarkommissar Phil Hogan am 18. Juli in Brüssel auf die Landwirtschaftsminister der EU-Staaten traf, gehörte die Aufmerksamkeit zunächst ihm. Um auf die weiter andauernde Marktkrise insbesondere im Milchsektor zu reagieren, stellte er die Grundzüge eines zweiten Hilfspakets für die europäische Landwirtschaft in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro vor. Ein elementares Instrument des Pakets von Kommissar Hogan sind Maßnahmen zu einer freiwilligen Mengenbegrenzung der Milchanlieferung. Hierfür werden den europäischen Landwirten 150 Millionen als Entschädigung zur Verfügung gestellt. Hogan will ca. 14 Cent für jedes Kilogramm nicht produzierter Milch auszahlen. Damit wäre eine max. Reduzierung der EU-weiten Milchmenge um 0,7 Prozent möglich, was zu einer erhofften Preissteigerung in 2017 führen soll.

Es sind  vier aufeinander folgende Reduktionsperioden vorgesehen. Die Frist zur Einreichung der Anträge endet jeweils rund zwei Wochen vorher:

19.09.2016 für die Mengenreduktion im Zeitraum Oktober bis Dezember 2016
17.10.2016 für die Mengenreduktion im Zeitraum November 2016 bis Januar 2017
14.11.2016 für die Mengenreduktion im Zeitraum Dezember bis Februar 2017
12.12.2016 für die Mengenreduktion im Zeitraum Januar bis März 2017

Die Ausschreibung für die Entlastungsmaßnahme soll im so genannten „Windhundverfahren“ vonstattengehen. Sobald der Fördertopf leer ist, werden keine Anträge mehr berücksichtigt. Die übrigen 350 Millionen Euro sollen die Mitgliedsstaaten der EU erhalten, um nationale Programme zur Unterstützung des Milchsektors aufzulegen.

Für Deutschland ist mit knapp 58 Millionen Euro die größte Summe vorgesehen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat darüber hinaus angekündigt, mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble über eine Aufstockung für deutsche Landwirte zu beraten.

Im Vorfeld trafen sich die deutschen Agrarminister von Bund und Ländern, um über die Vorgehensweise in der Milchkrise zu beraten. Allerdings konnte sich die in Brüssel tagende Sonderagrarministerkonferenz nicht auf eine konzertierte Linie einigen. Der rheinland-pfälzische Agrarminister Volker Wissing wollte einer zeitlich befristeten und entschädigungslosen Mengenreduzierung nicht zustimmen.

Ob die Entschädigungszahlungen für Nichtanlieferungen einen tatsächlichen Effekt auf die Preisbildung am Markt haben können, bleibt abzuwarten. Das Mengenvolumen, das mit der Entschädigung abgefangen werden kann, ist angesichts der europaweiten Mehranlieferungen der vergangenen Jahre denkbar klein. Die Signalwirkung einer möglichen Angebotsreduzierung ist jedoch positiv zu werten. Nun gilt es, die Bürokratiekosten für die Umsetzung der Maßnahmen möglichst gering zu halten und sicherzustellen, dass es zu keiner einseitigen Belastung einzelner Marktpartner kommt. Der BWGV wird den weiteren Prozess aktiv begleiten und hat zusammen mit seinen Mitgliedern ein Positionspapier erarbeitet, das auf die aktuelle Marktlage fokussiert. Das Papier finden Sie hier.

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