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EU-Richtlinie NIS 2 – wer ist betroffen?

Die NIS-Richtlinie für Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen regelt, welche Unternehmen besondere Vorkehrungen zur Cybersicherheit treffen müssen. NIS 2 definiert Anforderungen und Sanktionen, welche in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Schätzungen gehen davon aus, dass zwischen etwa 25.000 und 40.000 Unternehmen in Deutschland von der NIS2 betroffen sind.

Dazu gehören, anders als bisher, nicht mehr nur offensichtliche Betreiber kritischer Infrastrukturen. Die EU-Richtlinie betrifft auch Lebensmittelproduzenten und -händler, Online-Marktplätze oder Unternehmen aus dem Entsorgungssektor. 

In unserem Online-Seminar wurde die Richtlinie sowie das deutsche Umsetzungsgesetz vorgestellt. Es wurde aufgezeigt, welche Unternehmen betroffen sind und welche Maßnahmen diese Unternehmen ergreifen müssen.

Zielgruppe

Die Aufzeichnung des Webinars wendet sich an geschäftsführende Vorstände sowie Beauftragte IT-sicherheit aus Genossenschaften mit mehr als 50 Mitarbeitenden, aus der Lebensmittelproduktion, dem Handel mit Lebensmitteln, Online-Marktplätzen, Entsorgung, Energie

Kosten

80,- € zzgl. gesetzliche MwSt.

Hinweis

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