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EU-Kommission legt Legislativvorschlag zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 vor

Getreidefeld vor blauem Himmel
ZG Raiffeisen

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Am 1. Juni legte EU-Landwirtschaftskommissar Phil Hogan die mit Spannung erwarteten Vorschläge der EU-Kommission zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 vor. Die EU-Agrarförderung ist auch für die landwirtschaftlichen Genossenschaften und deren Mitgliedsbetrieben sowie für die gewerblichen Genossenschaften im ländlichen Raum von besonderer Relevanz.

Der Entwurf sieht vor, die Grundstruktur der derzeitigen GAP mit erster und zweiter Säule beizubehalten. Darüber hinaus hält die EU-Kommission an den im November vorgestellten Plänen zu mehr Subsidiarität in der Agrarpolitik fest. Ab 2021 sollen die Mitgliedsstaaten demnach mehr Spielraum in der nationalen Umsetzung erhalten. Gleichzeitig will die Kommission jedoch die vorgegebenen Rahmenbedingungen streng überwachen. Eine befürchtete Renationalisierung oder ungleiche Wettbewerbsbedingungen in den Mitgliedsstaaten sollen so verhindert werden können.

Kürzungen im Agrarbudget vorgesehen

Basierend auf den Plänen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) von 2021 bis 2027 sind insgesamt 365 Milliarden Euro für die GAP vorgesehen. Dies entspricht einem durchschnittlichen Anteil am Gesamthaushalt von 28,5 Prozent. Davon sind 265,2 Milliarden Euro für Direktzahlungen vorgesehen, 20 Milliarden Euro für Marktstützungsmaßnahmen und 78,8 Milliarden Euro für den Europäischen Strukturfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER). Zusätzlich werden den Mitgliedsstaaten weitere 10 Milliarden aus dem EU-Forschungsprogramm Horizon Europe zur Verfügung gestellt.

Kleine und mittlere Betriebe werden gestärkt

Der Kommissionsvorschlag sieht zukünftig bereits ab 60.000 Euro eine verpflichtende, EU-weite degressive Kürzung der Direktzahlungen vor. Die Prämienansprüche zwischen 60.000 Euro und 75.000 Euro sollen um 25 Prozent, ab 75.000 Euro bis 90.000 Euro um 50 Prozent und zwischen 90.000 Euro bis 100.000 Euro um 75 Prozent gekürzt werden. Über 1000.000 Euro Direktzahlungen soll kein landwirtschaftlicher Betrieb als Flächenbeihilfe erhalten. Damit möchte die EU-Kommission das Agrarbudget gerechter und verstärkt auf kleinere und mittlere Betriebe verteilen. Dies kommt insbesondere auch der speziellen, kleinteiligen Struktur in Baden-Württemberg entgegen.

Um dem demografischen Wandel in der Landwirtschaft entgegenzuwirken, sollen künftig zudem zwei Prozent der Direktzahlungen je Mitgliedsstaat für spezielle Förderprogramme für Junglandwirte verwendet werden. Auch sollen die Mitgliedsländer Land- und Flächenübertragungen erleichtern.

Abschluss erst nach den Europawahlen erwartet

Der Vorschlag der EU-Kommission wird nun mit den EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament diskutiert. Eine Entscheidung wird derzeit noch vor dem Ende der Legislaturperiode im Frühjahr 2019 angestrebt. An diesem Zeitplan bestehen allerdings ernste Zweifel. Wahrscheinlicher scheint es, dass der Prozess erst deutlich nach den im Mai 2019 geplanten Wahlen zum Europäischen Parlament beendet sein wird.

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