Springe direkt zum Inhalt , zum Menü .

ELR-Sonderlinie für Dorfgasthäuser und Grundversorgung

ELR Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BaWü

/

Mit der Sonderlinie „Dorfgasthäuser/Grundversorgung“ des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) stärkt die baden-württembergische Landesregierung das intensive Bemühen um den Erhalt von Dorfgaststätten und einer breiten Grundversorgung im Ländlichen Raum. Um das Angebot an die Gastronomie und andere Träger der Grundversorgung möglichst attraktiv zu gestalten, gibt es im ELR in diesem Jahr zusätzlich eine unterjährige Programmausschreibung. Zunächst war die Frist zur Einreichung der Anträge auf den 30. April 2020 festgelegt worden. Aufgrund der Corona-Krise hat das Ministerium jedoch entschieden, dass die Anträge über den 30. April 2020 hinaus kontinuierlich über die Kommunen eingereicht und bewilligt werden können. Direkt im Anschluss können dann wie gewohnt bis Ende September 2020 die Anträge für das ELR-Jahresprogramm 2021 gestellt werden.

So können sich Gastronomiebetriebe sowie Anbieter von wohnortnahen Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen mit alltäglichem Charakter, wie beispielsweise Bäcker und Metzger, aber auch Schreiner, Friseure und Ärzte, die wichtige Aufgaben der ländlichen Grundversorgung wahrnehmen, auch über den ursprünglichen Zeitraum hinaus für eine Förderung bewerben. Genossenschaften bieten zukunftsträchtige Lösungsansätze für alle hier angesprochenen Branchen. In unserem Verband spiegelt sich diese Vielfalt in den Tätigkeitsbereichen unserer Mitgliedsgenossenschaften wider, die in ihrem regionalen Umfeld einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Infrastruktur und Daseinsvorsorge leisten.

Darüber hinaus bieten sich Genossenschaften an, um bei bestehenden Betrieben aus dem Bereich der Gastronomie oder der Grundversorgung die Frage der Nachfolgeregelung zu lösen.

Hierbei bietet die Rechts- und Unternehmensform der eingetragenen Genossenschaft (eG) diverse Vorteile:

  • Bisherige Mitarbeiter können gemeinsam die Nachfolge antreten, ihre finanziellen Möglichkeiten bündeln und ihre Arbeitsplätze erhalten – nach dem genossenschaftlichen Motto „Was den Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele“.
  • Zusätzlich kann ein vergleichsweise geringer einmaliger Kaufpreis kombiniert werden mit einer zeitlich definierten Teilhabe des bisherigen Eigners am Umsatz des Unternehmens.
  • Es besteht die Möglichkeit eines langsameren Rückzugs für den ausscheidenden Unternehmer, bspw. als Mitglied des Aufsichtsrats der Genossenschaft.

Auch Initiativen, die sich unter diesem Aspekt zur Gründung einer Genossenschaft entschließen, haben die Möglichkeit, im Rahmen der aktuellen ausgeschriebenen Förderlinie finanzielle Mittel einzuwerben.

Aktuell stehen bei vielen Initiativen, Projekten und Unternehmen natürlich andere dringlicher Ziele auf der Agenda. Die Zeit bis eine Bewerbung um Fördermittel wieder sinnvoll erscheint, kann durchaus sinnvoll genutzt werden. So sind uns Initiativen bekannt, die schon lange anstehende Reparaturarbeiten abschließen oder – mit dem Ziel zumindest einen Teil der Wertschöpfung zu erhalten – ihr Sortiment nun durch Lieferdienste oder weitere kreative Ideen wie die Umwandlung eines gastronomischen Betriebes in einen kleinen Supermarkt für die Kunden zugänglich zu machen. Gänzlich unabhängig davon zu sehen ist selbstverständlich auch die beim Wirtschaftsministerium bei Bedarf zu beantragende Soforthilfe.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir umso mehr die eingeräumte Fristverlängerung für die Beantragung von Finanzmitteln der speziellen Förderlinie „Dorfgasthäuser/Grundversorgung“ und hoffen, dass viele genossenschaftlichen Kooperationen in nicht allzu ferner Zukunft rege davon Gebrauch machen, um ihre kreativen Ideen und Konzepte umzusetzen.

Artikel versenden