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EEG-Novellierung: Absenkung der Ausschreibungsgrenzen für Photovoltaik bedroht Energiegenossenschaften

Bürgerwerke eG, Heidelberg
Bürgerwerke eG, Heidelberg

Der aktuell vorliegende Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefährdet die rund 150 baden-württembergischen Energiegenossenschaften. Insbesondere die im Entwurf enthaltene Ausweitung der Ausschreibungspflicht auch auf kleinere Solarstromdachanlagen auf eine installierte Leistung von 100 Kilowatt (kW) ab 1. Januar 2025 begrenzt die weitere Geschäftstätigkeit dieser Gruppe unter den Mitgliedsgenossenschaften des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbands (BWGV) erheblich.

„Mit der geplanten Absenkung der Ausschreibungsgrenzen würde das bürgerliche Engagement in der Energiewende massiv zurückdrängt und so die Akzeptanz für Erneuerbare Energien in der Bevölkerung gefährdet“, erklärt Dr. Roman Glaser, Präsident des BWGV. Aus Sicht der Energiegenossenschaften sind bereits die bestehenden Ausschreibungsregeln für Wind- und größere Solaranlagen problematisch. Bei den bisherigen Ausschreibungsrunden für Solarstromanlagen mit einer Leistung über 750 kW sind Energiegenossenschaften de facto ausgeschlossen. Von den bundesweit 780 Zuschlägen in den Ausschreibungsrunden seit dem 1. April 2015 haben Energiegenossenschaften lediglich drei Zuschläge erhalten. Der Aussicht auf Erfolg in einer Ausschreibung ist so gering, dass im gleichen Zeitraum unter den insgesamt 2643 Geboten lediglich 18 Energiegenossenschaften zu finden waren. Von diesen Geboten kamen nur 101 von Projektwilligen aus Baden-Württemberg, darunter keine einzige Genossenschaft.

Der Grund hierfür sind die Risiken und Nachteile für kleinere Akteure, die mit einem Ausschreibungsverfahren verbunden sind. Große Projektierungsunternehmen haben mit ihrer großen Anzahl an Projekten viel bessere Möglichkeiten zur Risikostreuung. Bei einer Energiegenossenschaft besteht hingegen die Gefahr, dass das in die Projektierung investierte Kapital der Mitglieder bei einem ausbleibenden Zuschlag verloren geht. Dieses Risiko kann zumeist mangels weiterer geplanter Projekte nicht aufgefangen werden. „Bürgergetragene Energieprojekte mittels Energiegenossenschaften machen Betroffene zu Beteiligten. Dieses Engagement ist ein Garant für die Akzeptanz der Energiewende. Das dürfen wir nicht verspielen. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, die Ausschreibungsgrenzen nicht weiter abzusenken“, so Glaser weiter.

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