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Der Solardeckel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Vermeidbare Härte für Investoren und Energiegenossenschaften abschaffen

Fotovoltaik-Anlage auf Hausdach
BWGV-Archiv

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Im Herbst 2019 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel dem Bundestag mitgeteilt: „Wir haben den Solar-Deckel jetzt aufgehoben.“ Direkt im Anschluss begann jedoch das politische Tauziehen um das Kohleausstiegsgesetz und damit einhergehend drohte diese Entscheidung unter die Räder der Großen Koalition zu geraten. Die Aufhebung des Solardeckels wurde bisher noch nicht umgesetzt, sondern in der politischen Debatte mit der 1000-m-Abstandsregelungen für Windkraftanlagen verknüpft.

Bereits Anfang des Jahres wiesen die wichtigsten Branchenverbände in einem Offenen Brief an die Bundespolitik darauf hin, dass die bisherige Fördergrenze bereits im April 2020 erreicht sein könnte, was bisher noch nicht der Fall ist. Dies hätte gravierende Auswirkungen für die Verbraucher, Stadtwerke, Unternehmen und Investoren sowie für die Solarbranche und die gesamte deutsche Energiewende gehabt.

Auch der BWGV sieht seine Mitglieder und die gesamten Klimaschutzbemühungen durch den drohenden Förderstopp für neue Fotovoltaik-Anlagen in Gefahr und hat sich in einem Brief und der Bitte um eine schnelle politische Lösung an baden-württembergische Politiker, darunter beispielsweise Staatssekretär Thomas Bareiß MdB, gewandt. Für alle Unterstützung an dieser Stelle besten Dank!

Auf dem Bundeskongress Genossenschaftliche Energiewende am 3. März 2020 in Berlin haben dann sowohl Staatssekretär Andreas Feicht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als auch Rita Schwarzelühr-Sutter, Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), eine baldige Aufhebung des 52-Gigawatt-Solardachdeckels angedeutet, ohne sich aber auf einen genaueren Fahrplan festzulegen. Auch der Bundesrat hat am 13. März erneut die sofortige Abschaffung des 52-Gigawatt-Fotovoltaik-Deckels durch die Bundesregierung gefordert.

In einem Offenen Brief des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW) und vieler weiterer Organisationen – darunter auch der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. und zahlreiche Energiegenossenschaften – an Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 23. März 2020 wurde schließlich davon ausgegangen, dass der durch den Solardeckel ausgelöste Förderstopp voraussichtlich während der parlamentarischen Sommerpause erreicht wird. Vor diesem Hintergrund ist dringender Handlungsbedarf im Sinne einer Planungssicherheit geboten. Das fordern auch wir für unsere rund 150 baden-württembergischen Energiegenossenschaften.

Der BWGV wird sich deshalb auch weiterhin für eine umgehende Aufhebung des Solardeckels im EEG einsetzen. Die Unwägbarkeiten durch einen Förderstopp betreffen auch zahlreiche Projekte der Energiegenossenschaften, die derzeit PV-Anlagen planen und umsetzen wollen. Aus Sicht des BWGV ist die zeitnahe Aufhebung des Solardeckels ein äußerst wichtiger Schritt für den Klimaschutz, den Wirtschaftsstandort Deutschland, die zahlreichen verunsicherten Investoren und nicht zuletzt für unsere Energiegenossenschaften.

Der BWGV dankt der Baden-Württembergischen Landesregierung und insbesondere Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller für das Engagement für eine sofortige Aufhebung des Solardeckels. Mit großer Erwartung richtet sich in dieser Angelegenheit der Blick bereits auf die vermutlich im Mai 2020 stattfindende Energieministerkonferenz.

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