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Anhörung: Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

BWGV: Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg
Albwerk eG

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Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband begrüßt die Neugestaltung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg. Um der Vorbildfunktion des Landes Baden-Württemberg gerecht zu werden, hätten wir uns weiterreichende Regelungen gewünscht. Nur so kann die im Gesetz unter §4 angestrebte Verringerung der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg auch tatsächlich erreicht werden. Es bedarf in der Fläche wesentlich größerer Anstrengungen und klarer Orientierung, um den im Klimaschutzkonzept avisierten Zielkorridor erreichen zu können. Damit würde Baden-Württemberg eine Vorbildfunktion einnehmen und auch ein klares Signal an die Bevölkerung gehen, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht.  Aus unserer Sicht ist zudem die Integration und Nennung von Bürgerenergiegesellschaften im Gesetzestext dringend erforderlich, da diese einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende in Baden-Württemberg leisten. Im Klimaschutzgesetz fehlt aus unserer Sicht auch das Bekenntnis zu bürgergetragenen Energieprojekten – das sollte noch integriert werden.

Solardachpflicht auf Nichtwohngebäuden

Wir begrüßen ausdrücklich eine Solardachpflicht für neue Nichtwohngebäude. Konsequenter wäre es jedoch gewesen, die Solardachpflicht anhand klarer Kriterien auch auf Wohngebäude auszuweiten. Generell gibt es für die Installation von PV-Anlagen zahlreiche gut geeignete Partner, wie zum Beispiel Energiegenossenschaften, die bei der Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützen können. Auch mit den entsprechenden Finanzierungspartnern im Hintergrund, wie zum Beispiel den Volksbanken und Raiffeisenbanken, wäre es für die privaten Bauherren möglich, eine entsprechende PV Pflicht auf Wohngebäuden umzusetzen. Städte und Gemeinden können und müssen die Einführung einer Solarpflicht für neue Wohngebäude nun selbst regeln. Mit der Verankerung der Pflicht in der Landesgesetzgebung wäre die Umsetzungspflicht deutlich einfacher und vor allem einheitlicher geregelt.

Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Parkplatzflächen

Die festgelegte Pflicht zur Installation von PV-Anlagen auf Parkplatzflächen begrüßen wir ausdrücklich. Generell sehen wir die Grenze von 75 Stellplätzen als zu hoch an. Wir regen daher an, diese Grenze auf 50 Stellplätze herabzusetzen.

Kommunale Wärmeplanung

Wir unterstützen die Einrichtung des Instrumentes einer kommunalen Wärmeplanung. Generell sollte in allen Gemeinden und Städten ein entsprechendes Wärmeversorgungskonzept geprüft werden. Von Seiten der Bundesregierung stehen hierfür zahlreiche Fördermittel zur Verfügung, sodass auch kleinere Gemeinden ein entsprechendes Quartiers-(wärme-)konzept erstellen können. Wichtig ist nach der Erstellung der entsprechenden Wärmeplanung auch die konkrete Umsetzung. Entwickelte Pläne sollten nicht einfach in der Schublade verschwinden, sondern auf Grundlage der Wärmeplanung müssen konkrete Projekte entstehen. Hemmnisse, wie bestehende Gasnetze oder Konzessionsverträge, dürfen bei der Investitionsentscheidung in ein nachhaltiges Wärmenetz mit Erneuerbaren Energien, keine aufschiebende Wirkung haben. Schon in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass gerade bürgergetragene Wärmenetze hier eine entscheidende Rolle spielen können. Hierfür fordern wir weiter die Unterstützung der Landesregierung, des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und ggf. weiterer beteiligter Ministerien sowie die Beibehaltung des Förderprogramms Effiziente Wärmenetze.

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