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Wenn Personalverantwortliche knifflige Versicherungsthemen haben

ArbeitgeberPLUS-Service, R+V BKK Hilfe für Personaler
Christian Fauth, R+V BKK

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Tim Plathe ist verunsichert. Den 23-jährigen BWL-Studenten irritiert der Bescheid seiner Krankenkasse. Und sogleich drückt ihn die Sorge um den ohnehin schmalen Geldbeutel. Bisher ist er von Geburt an über den Vater krankenversichert. Seine Einnahmen aus dem Job bei der Universitätsverwaltung überschreiten aber jetzt angeblich die Einkommensgrenze der kostenfreien Familienversicherung, begründet die Kasse ihre Entscheidung, diese nun zu beenden.

Dabei hatte Tim sich doch vorher schlau gemacht. Dass er als Student Beiträge zahlen muss, will er unbedingt vermeiden. Mit dem Minijob-Angebot auf der Online-Plattform seiner Uni sah er die Chance, sich ein wenig eigenständiger zu fühlen und damit auch die Eltern etwas zu entlasten. Denen lag er schon genug auf der Tasche. Seine Bewerbung hat Erfolg, 450 Euro im Monat sind schnell vereinbart und bei genügend Arbeit, so bespricht er sich mit der Uni, darf es kurzfristig gern auch mal etwas mehr sein. Seine kostenfreie Krankenversicherung gefährdet das nicht, weiß der angehende BWL’er.

Die richtige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Dass ihn das Personalbüro der Uni als Werkstudent bei der Krankenkasse angemeldet hat und die in der Konsequenz nun von ihm Beiträge für eine studentische Krankenversicherung verlangt, ist aus seiner Sicht falsch. Schließlich überschreitet er nur in Einzelfällen die Minijobgrenze. So wie Tim ergeht es beschäftigten Studenten häufig. „Die richtige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Studentenjobs birgt erfahrungsgemäß Fehlerpotenzial“, weiß Heiko Lottermann, Stabstellenleiter im ArbeitgeberPLUS der R+V BKK aus Wiesbaden. „Das liegt aber tatsächlich an der Vielfalt der Beschäftigungsarten, die es bei dieser Personengruppe gibt. Nicht immer liegen dem Arbeitgeber alle relevanten Fakten vor, um korrekt beurteilen zu können“, zeigt Lottermann Verständnis für die Personaler.

„Und genau hier setzt unser ,Plus‘ für Mitarbeiter von Personalabteilungen an. Egal ob es um die Beurteilung von Studentenjobs geht, um Fragen zur Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze für Vielverdiener oder wie ein Gehaltsverzicht zugunsten einer Betrieblichen Altersversorgung zu behandeln ist, wir helfen bei der Lösungsfindung“, so der Krankenkassenbetriebswirt, der auf eine langjährige Erfahrung in der betrieblichen Krankenversicherung blicken kann.

Newsletter informiert schnell

„Über unseren Newsletter publizieren wir außerdem brandaktuell wichtige Änderungen und gesetzliche Neuerungen aus dem Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht. „Das klingt vielleicht trocken, ist es aber überhaupt nicht“, lacht der Fachmann. „Bei uns landen die kuriosesten Fallkonstellationen. Wir sehen es als sportliche Herausforderung, schnell und kompetent eine Lösung anzubieten“. Und Heiko Lottermann will sein Wissen nicht für sich behalten. „Wir bieten bei Bedarf auch Grundlagen- und Spezialseminare an. „Ja, auch für den Bereich beschäftigte Studenten“, so Lottermann mit dem nötigen Verständnis für die Sorgen von Tim Plathe.

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